Rechte auf dem Friedhof
TRIER. Mitglieder der rechtsextremen NPD haben am vergangenen Freitag, dem Jahrestag des Kriegsendes in Europa, auf dem Hauptfriedhof einen Kranz niedergelegt.
Die abendliche Versammlung, an der nach Angaben der NPD auch pfälzische Rechtsextreme teilnahmen, war offenbar nicht angemeldet. Ein Teil der Teilnehmer trug schwarze und schwarz-weiß-rote Fahnen mit sich, außerdem soll das “Treuelied” sowie das vollständige Deutschlandlied gesungen worden sein.
Laut Polizei verlief die Kundgebung “weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit”. Im Anschluss an die Versammlung stellten die Beamten die Personalien von 17 “offenbar rechts gerichteten Personen” fest, erklärte ein Sprecher. Es werde nun ermittelt, ob diese gegen versammlungsrechtliche oder andere Vorschriften verstoßen haben.
von 16vor





11. Mai 2009 (16:05 Uhr)
§ 168
Störung der Totenruhe
(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
23. Mai 2009 (16:07 Uhr)
Ebenso wird bestraft, … wer dort beschimpfenden Unfug verübt.
Dann mal los! Gröberen Unfug gibt es ja kaum!
30. Mai 2009 (23:11 Uhr)
Das wird nicht reichen. Wer einen Kranz niederlegt und den Toten gedenkt, hat sich jedenfalls nicht der Volksverhetzung oder Störung der Totenruhe schuldig gemacht. Da muss schon mehr passieren.
Worin soll die Volksverhetzung eigentlich liegen? Im Absingen des -legalen- Deutschlandliedes? lol
Auch das genügt nicht. Zumindest juristisch.
Nette Grüße an alle.