“Viele überwachen nach eigenem Gutdünken”
“Bitte nicht lächeln, Sie werden gefilmt!” – unter diesem Motto lädt der Landesbeauftragte für den Datenschutz für kommenden Mittwoch zu einem Pressegespräch nach Mainz ein. Der oberste Datenschützer des Landes Rheinland-Pfalz will über das weit verbreitete Phänomen der privaten Videoüberwachung öffentlicher Räume informieren. Auch in Trier begegnet man allerorten Überwachungskameras, beispielsweise im Umfeld des Alleencenters am Hauptbahnhof. Wer von der Ostallee über die Fabrikstraße zum Hauptbahnhof geht, muss damit rechnen, bis zu drei Mal unwissentlich gefilmt zu werden. Ob diese Videoüberwachung rechtens ist, war auch nach fast einem Jahr nicht zu erfahren. Der Grund: Es fehlt der zuständigen Behörde am Personal, um die Systeme vor Ort zu kontrollieren.
TRIER/MAINZ. Das Auge isst mit. Wer im Schatten des Alleencenters, vor dem Nordeingang des Einkaufszentrums, einen Burger verzehrt, wird eventuell beobachtet – auf dem Flachdach des Fastfood-Restaurants ist eine Kamera installiert. Wer nun das Weite sucht und sich in Richtung Fabrikstraße aufmacht, kann sich nicht sicher wähnen vor der Videoüberwachung des Shoppingcenters. Denn auch in der Fabrikstraße ist eine Kamera postiert; ebenso im Durchgang zwischen dem Alleencenter und dem Parkhaus sowie über dem südwestlichen Seiteneingang zum Gebäudekomplex, also unmittelbar an der Ostallee. Welche Bereiche von den Objektiven tatsächlich erfasst werden, ob sich die Überwachung lediglich auf die unmittelbare Umgebung des Einkaufszentrums oder darüber hinaus bis weit in den öffentlichen Raum erstreckt, ist unklar. Als 16vor im August letzten Jahres nachfragte, verweigerte die Hausverwaltung des Alleencenters jegliche Auskunft.
Zur gleichen Zeit stellte die Redaktion eine Anfrage an die Stadt um zu erfahren, wie es denn um die Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung in der Fabrikstraße bestellt sei. Doch im Rathaus ist man nicht zuständig und leitete die Fragen an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion weiter. Zwischenzeitlich wechselten jedoch die Zuständigkeiten, die ADD reichte die Fragen nun an den Landesbeauftragten für den Datenschutz weiter. Doch auch dessen Behörde kann nicht wirklich weiterhelfen, wie 16vor nun bei einer erneuten Nachfrage erfuhr: “Dafür müssten wir uns die Situation vor Ort anschauen”, erklärte Dr. Stefan Brink, das sei personell aber überhaupt nicht leistbar. Brink leitet beim Landesbeauftragten die Gruppe IV – “Datenschutz in der Privatwirtschaft”, ihm zur Seite stehen gerade mal drei Kollegen.
Mit einem derart kleinem Personalstamm lässt sich eine wirksame Kontrolle der privaten Videoüberwachung nicht bewerkstelligen, zumal es in Rheinland-Pfalz mittlerweile zwischen 30.000 und 40.000 solcher Systeme gibt. So genau kann das allerdings niemand sagen, denn laut Brink ist eine private Videoüberwachung bislang weder “anzeige- noch registrierungspflichtig”. Doch im völlig rechtsfreien Raum bewegen sich die Überwacher nicht, und so gibt es einige Vorgaben, die eingehalten werden müssen. So dürfen keine gastronomischen Bereiche gefilmt werden. Außerdem muss klar ersichtlich sein, dass man sich in einem kameraüberwachten Raum aufhält. “Der Passant muss die Möglichkeit haben, diesen Bereich zu meiden, also sozusagen aus dem Bild zu gehen”, erklärt Brink. Und das sei nur möglich, wenn die Überwachung deutlich gekennzeichnet werde. Doch an Hinweisen auf die Videoüberwachung im Außenbereich mangelt es im Fall des Alleencenters, weshalb die meisten Passanten wohl davon ausgehen, dass lediglich das Innere der Passage überwacht wird.
Am Mittwoch wird der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Edgar Wagner, nun die Ergebnisse “der – soweit ersichtlich – bislang größten landesweit durchgeführten Erhebung zur Videoüberwachung” präsentieren. An der Untersuchung beteiligten sich insgesamt 2.673 öffentliche Stellen, von Polizeiwachen über Gerichte, Kommunalverwaltungen und Verkehrsbetriebe bis hin zu Schulen. “Für den privaten Bereich sind ähnliche Umfragen, obwohl auch hier entsprechende Informationsrechte des Landesbeauftragten bestehen, aus Kapazitätsgründen nicht durchführbar”, heißt es, weshalb man sich hierbei auf bereits vorliegendes Zahlenmaterial und Stichproben beschränkt habe. Laut Wagner installieren nicht nur Privatleute oder Unternehmen, sondern auch Behörden ihre Überwachungskameras oft “nach Gutdünken”. Meist dienen die Systeme dem Schutz vor Diebstahl und der Einbruchsicherung.
Gegenüber Brink beriefen sich die Verantwortlichen des Alleencenters bei ihrer Videoüberwachung auf Paragraph 6b des Bundesdatenschutzgesetzes – “Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen”. Die Videoüberwachung diene “der Wahrnehmung des Hausrechts sowie weiterer berechtigter Interessen des Eigentümers”.
von Marcus Stölb



13. Juli 2009 (09:22 Uhr)
Da habe ich auch schon einschlägige Erfahrungen gemacht. Mit der Bitte um Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer privaten Videoüberwachungsanlage, die einen ganzen Straßenzug im Innenstadtbereich erfasst, wandte ich mich zunächst an das Ordnungsamt in der Hindenburgstraße. Resultat: Keine Zuständigkeit, da müsste ich schon zur Polizei gehen und Anzeige erstatten.
Nun gut. Ich folgte der Empfehlung und wollte Anzeige erstatten. Rechtsgrund: Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Die Anzeige wurde indes nicht aufgenommen, der zuständige Beamte meinte, es sei ja unklar, wie sich die Sachlage verhält und ob da überhaupt ein Verstoß vorläge.
Ja, wozu dienen denn Ermittlungen eigentlich, wenn nicht zur Aufklärung von Sachverhalten?
Immerhin wollte er der Sache nachgehen und notierte sich meinen Namen und meine Anschrift.
Auf das Ergenbis der Nachforschungen warte ich seit ca. 2 Jahren.
Das Problem liegt doch darin, dass die Exekutive daran interessiert ist, auf möglichst umfangreiches Überwachungsmaterial zurückgreifen zu können. Datenschutz ist da höchst nachrangig.
Anmerkung: Ich poste diese Geschichte absichtlich nicht unter meinem Klarnamen, inzwischen bin ich nämlich durchaus etwas besorgt in solchen Dingen. Die Redaktion kann mich gerne unter der angegebenen E-Mail-Adresse ansprechen.
13. Juli 2009 (13:29 Uhr)
Die Überwachung durch Wirtschaft und Staat ufern zunehmend aus.
Gut dass Ihr Euch des Themas annehmt.
Tipps um sich weiter zu informieren:www.stasizwopunktnull.de
Ein guter Info-Film zum Thema: http://www.dubistterrorist.de/
Und hier Wer können alle Kandidaten für den BigBrotherAward nominieren
(Die BigBrotherAwards Deutschland wurden ins Leben gerufen, um die öffentliche Diskussion um Privatsphäre und Datenschutz zu fördern – sie sollen missbräuchlichen Umgang mit Technik und Informationen zeigen.) http://www.bigbrotherawards.de/
14. Juli 2009 (10:14 Uhr)
Besonders brisant wird es dann, wenn – wie im Alleencenter selbst gesehen – Standbilder aus den Videokameraaufzeichnungen dazu verwednet werden, als großformatige Poster in Aufstellerrahmen Menschen anzuprangern. Im disem Fall handelte es sich um ein Plakat, auf dem ein Video-Standbild aus dem Alleencenter zu sehen war, darauf einige Jugendliche, um eine dieser Personen ein Kreis und die Posterüberschrift lautete “Wer kennt diese Person?” samt Telefonnummer. Früher nannte man das Aufruf zur Denunziation – brisant an einer Stelle, an der 100m weiter vor einigen Jahrzehnten die letzten Juden Triers in die Züge steigen mussten…..
Wenn die Videosherifs schon per Videosteckbrief zur privaten Personenfahndung aufrufen dürfen, ist dem weiteren Missbrauch dieser Technik Tür und Tor geöffnet.
14. Juli 2009 (13:34 Uhr)
@beobachter
Ein durchaus ernstzunehmender, im rechten Maße kritischer Leserbrief – bis auf den absolut überzogenen und noch dazu völlig unnötigen Holocaust-Vergleich, der mir wirklich jegliche Lust vergehen lässt, Ihrer Argumentation weiter zu folgen…
16. Juli 2009 (11:02 Uhr)
@Tom
Einverstanden. Schilderte lediglich, was mir angesichts dieser privatisierten Personenfahndung im Alleencenter durch den Kopf ging.
Trennen wir beides: Per Videoüberwachung möglich gewordene öffentliche Personenfahndung der Betreiber von Einkaufscentren sind das eine –
das ganz andere ist das vollkommene Fehlen von Hinweisen öffentlicher Art auf die Deportation der Trierer jüdischen Bevölkerung vom Bahngelände, nach vorheriger teilweiser Inhaftierung in den Kellern des heutigen “Mehrfamilienhauses” – seinerzeit Gestapo-Sitz.
Sehe die Unvereinbarkeit der Vergleichsebenen ein und erkenne die dadurch mögliche Lesart einer Relativierung deutscher Kapitalverbrechen – war keine Absicht.