Jugendstrafe für Dealer

TRIER. Die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts hat gestern einen Drogendealer aus Trier unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt.

Der 20-Jährige handelte von Mitte 2007 bis Oktober 2008 in sieben Fällen, teilweise in großen Mengen, mit Marihuana und Amphetaminen. Die sichergestellten Betäubungsmittel wurden eingezogen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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