Waffenarsenal ausgehoben

TRIER. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen 40 Jahre alten Mann wegen des Verdachts der versuchten gefährlichen Körperverletzung.

Dem deutschen Staatsbürger aus dem Kreis Trier-Saarburg werden zudem zahlreiche schwerer Verstöße gegen das Waffengesetz zur Last gelegt.

Nach den von der Kriminaldirektion Trier geführten Ermittlungen hielt sich der Beschuldigte am vergangenen Samstagabend in einer Gaststätte in einem Ort an der Mosel auf. Nachdem es zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung mit drei Polen gekommen war, begab sich der Beschuldigte auf den Weg nach Hause. Hier bewaffnete er sich aus seinem umfangreichen Waffen- und Munitionsarsenal mit einer halbautomatischen Pistole, um für weitere von ihm erwartete Auseinandersetzungen mit den Polen gerüstet zu sein und ging in die Gaststätte zurück.

Wie von ihm vorhergesehen kam es alsbald zwischen ihm, den Drei aus Polen und weiteren Gästen zu einem Wortgefecht und anschließend zu Tätlichkeiten, in deren Verlauf dem Beschuldigten eine stark blutende Platzwunde zugefügt wurde. Hierauf zog er die mitgeführte Pistole und gab zwei Schüsse auf einen der polnischen Staatsangehörigen ab, die jedoch ihr Ziel verfehlten. Im weiteren Verlauf der Auseinandersetzung feuerte der Beschuldigte zwei weitere Schüsse ab, die in die Wand des Gastraumes einschlugen. Anschließend floh er vom Tatort, konnte jedoch in den frühen Morgenstunden des Sonntags vorläufig festgenommen werden. Der Mann wurde sodann dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der am 21.09.2009 Haftbefehl erließ. Der Beschuldigte befindet sich seither in Untersuchungshaft.

Im Zuge der weiteren Ermittlungen durchsuchten Beamte der Kriminaldirektion Trier die Wohnung und zwei Pkw des Beschuldigten. Hierbei entdeckten sie ein umfangreiches Waffenarsenal, unter anderem mehrere Maschinenpistolen mit gefüllten Magazinen, zahlreiche Lang- und Kurzwaffen, eine Armbrust, mehrere tausend Schuss Munition der verschiedensten Kaliber, Zielfernrohre und Schalldämpfer. Besonders brisant war der Fund von 200 Gramm Sprengstoff (TNT) in einem Pkw. Der Sprengstoff musste von Spezialisten des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz unverzüglich gesprengt werden.

“Die Funde begründen den dringenden Verdacht gegen den Beschuldigten, sich auch wegen Verbrechens nach dem Waffengesetz strafbar gemacht zu haben”, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.

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1 Leserbrief | RSS-Abo

  1. Metallkopf schreibt:

    Phänomenal. Die Mitteilung der Staatsanwaltschaft dürfte der gängigen Vorgehensweise in Kriminalfällen entsprechen, entbehrt aber in Anbetracht der bereits öffentlich zugänglichen Ermittlungsbefunden nicht einer gewissen unfreiwilligen Komik.

    Naja, könnte ja auch alles noch der Omma gehört haben… ;-)

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