NPD-Chef Safet Babic angeklagt (update)
Safet Babic liebt den großen Auftritt. Einen seiner nächsten könnte er nun vor dem Landgericht haben. Denn die Staatsanwaltschaft hat gegen den Kreisvorsitzenden der NPD sowie zwei weitere Personen Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben. Sie legt Babic darüber hinaus einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und Volksverhetzung zur Last. Auslöser für die Ermittlungen waren gewaltsame Auseinandersetzungen im Vorfeld der Kommunalwahl sowie ein Aufmarsch auf dem Hauptfriedhof. Sollte Babic zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten verurteilt werden, könnte der Stadtrat ihm das Ratsmandat aberkennen.
TRIER. Nach dem nun vorliegenden Ergebnis der Ermittlungen wurden in den späten Abendstunden des 18. Mai diesen Jahres vier von der NPD in der Zurmaiener Straße aufgehängte Plakate für die Kommunalwahl von drei Männern abgerissen und beschädigt. “Die Staatsanwaltschaft hält es für hinreichend wahrscheinlich, dass der Kreisvorsitzende der NPD, als er hiervon erfahren hatte, ein Rollkommando zur Ergreifung und Bestrafung der Plakatabreißer zusammenstellte”, teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Jürgen Brauer am Morgen mit. Neben ihm und den beiden anderen Angeschuldigten hätten dem Rollkommando weitere vier bis sechs Personen angehört, so Brauer.
Nach einer Fahndung im Stadtgebiet stießen die Angeschuldigten und ihre Mittäter schließlich in der Weberbach auf die Gesuchten. Während zwei Personen die Flucht gelang, stürzte das spätere Opfer zu Boden. Der Geschädigte wurde mit Fäusten gegen den Kopf und mit festen Schuhen in den Unterleib getreten. Er erlitt eine Gehirnerschütterung und weitere Verletzungen, die in einem Krankenhaus stationär behandelt werden mussten. Erst nachdem aufgrund seiner Hilferufe in der Nachbarschaft Rollläden hochgezogen wurden, hätten die Angreifer von ihm abgelassen, so die Ermittler.
Die Staatsanwaltschaft legt dem NPD-Kreischef weiter zur Last, für den Abend des 8. Mai zu einer “Gedenkveranstaltung” auf dem Hauptfriedhof Trier aufgerufen zu haben, ohne vorher die zuständige Versammlungsbehörde über die Veranstaltung in Kenntnis zu setzen. Am 9. Mai veröffentlichte er dann auf der Homepage der Trierer NPD eine Mitteilung über die Veranstaltung, in der er nach der Bewertung der Staatsanwaltschaft “den Holocaust in einer den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllenden Weise verharmloste”. Wie Brauer mitteilte, haben sich die Angeschuldigten zu den Vorwürfen bislang nicht geäußert. Lediglich Safet Babic habe nach den Ereignissen in der Weberbach gegenüber der Polizei angegeben, dass er von seinem Festnahmerecht Gebrauch machen wollte. Die Körperverletzung habe er hierbei “nicht wahrgenommen”, hieß es. Die Staatsanwaltschaft strebt nun ferner die Einziehung der für den Transport der Angeschuldigten und der weiteren Mittäter benutzten Fahrzeuge sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis eines der Angeschuldigten beziehungsweise die Verhängung eines Fahrverbotes an.
Für Babic, der vor dem Stadtrat gerne ausgiebig die Bestimmungen der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung zitiert, könnte es nun eng werden. Denn in Paragraph 31 der besagten Gemeindeordnung heißt es: “Ein Ratsmitglied, das nach seiner Wahl durch Urteil eines deutschen Strafgerichts rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten verurteilt wird, kann durch Beschluss des Gemeinderats aus dem Gemeinderat ausgeschlossen werden, wenn es durch die Straftat die für ein Ratsmitglied erforderliche Unbescholtenheit verwirkt hat. Der Gemeinderat kann den Beschluss nur innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verurteilung Kenntnis erhalten hat, fassen. Der Bürgermeister hat den Gemeinderat zu unterrichten, sobald er von der Verurteilung Kenntnis erlangt”.
Zum Hintergrund: Nach den Paragraphen 74 Absatz 1 in Verbindung mit 24 Absatz 1 Nummer 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) kann die Staatsanwaltschaft Anklage zum Landgericht erheben, wenn der Fall aus ihrer Sicht besondere Bedeutung hat. Die besondere Bedeutung kann sich insbesondere aus der Stellung des Beschuldigten im öffentlichen Leben, dem Interesse der Medien und der Öffentlichkeit an der Sache oder dem Bedürfnis an der raschen Klärung einer bedeutsamen Rechtsfrage ergeben.
Paragraph 26 Versammlungsgesetz lautet auszugsweise wie folgt:Wer als Veranstalter oder Leiter eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug ohne Anmeldung durchführt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Paragraph 130 Strafgesetzbuch (Volksverhetzung) lautet auszugsweise wie folgt: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in Paragraph 6 Absatz 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
von 16vor



2. November 2009 (10:29 Uhr)
Na dann muss man jawohl den Slogan wörtlich nehmen, den Rumpelstilzchens eigene Gesinnugnsgenossen geprägt haben: Kriminelle Ausländer raus!
2. November 2009 (11:05 Uhr)
In Babics Fall würde ich doch mal sagen: Kriminelle Ausländer raus – und zwar sofort!
;-)
2. November 2009 (11:17 Uhr)
Die eigentlich interessante Frage lautet jetzt: könnte man einen vorbestraften Babic aus dem Rat entfernen?
2. November 2009 (13:08 Uhr)
zitat: “[...] dass er von seinem Festnahmerecht Gebrauch machen wollte.”
ups, hilfspolizei? hatten wir schon mal, nannte sich SA/SS
2. November 2009 (14:20 Uhr)
Was der Einen an juristischem Sachverstand vermissen lässt, macht der Andere auch durch endgültig laienhafte Ignoranz nicht wett, Herr Landele.
Ich empfehle die Lektüre von §127 I S.1 StPO. Dass Babic hier konkret kein Festnahmerecht gehabt hat, ändert nichts daran, dass es ein solches unter Umständen durchaus geben kann. Auch ohne salopp dahingesülzte SA/SS-Analogien.
Die Gerichte sind allerdings in Sachen Selbstjustiz schnell mit drakonischen Maßnahmen bei der Hand. Überdies lockt §31 GemO. Ich bin gespannt, ob eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten herauskommt und wer von den Mittätern auch noch als Nachrücker auf der Liste der NPD zu finden ist. Möglicherweise wird’s da rasch dünn.
Was für sich genommen, angesichts der – sagen wir mal – “besonderen Form der Intelligenz”, die Babic stets aufs Neue demonstriert, schon hinreichend fest steht: Ohne Babic ist dieser Haufen in Trier doch gänzlich hirnlos und zerlegt sich ganz von allein, wenn nicht bereits ein neuer Strippenzieher im Hintergrund zugereist ist.
2. November 2009 (14:35 Uhr)
Dann stimme ich auch mal ausnahmsweiße einmalig einem Vorschlag von Herrn Babic zu “Kriminelle Ausländer raus!” (zumindest aus dem Stadtrat raus)
2. November 2009 (14:36 Uhr)
Aha:
“Ein Ratsmitglied, das nach seiner Wahl durch Urteil eines deutschen Strafgerichts rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten verurteilt wird, kann durch Beschluss des Gemeinderats aus dem Gemeinderat ausgeschlossen werden, wenn es durch die Straftat die für ein Ratsmitglied erforderliche Unbescholtenheit verwirkt hat.”
Das klingt doch gut. Bleibt nur zu hoffen, daß sich diesem Herrn auch die Straftaten nachweisen lassen, die er wohl begangen hat, und daß das Gericht keine falsche Milde walten läßt. Dann hätte er sich selbst rausgekegelt, das wär doch schön.
2. November 2009 (14:47 Uhr)
@ Hyperboreas:
Ja, das kann man. Da ich selbst kein Jurist bin, zitiere ich hier aus einem Beitrag unseres Ratsmitgliedes Herrn Oberstaatsanwalt Thomas Albrecht:
“Auch tadelsfreie Führung wird von einem Stadtratsmitglied erwartet. Ein Ratsmitglied, das nach seiner Wahl durch Urteil eines Strafgerichts rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten verurteilt wird, kann durch Beschluss des Stadtrates ausgeschlossen werden, wenn es durch die Tat die für ein Ratsmitglied erforderliche Unbescholtenheit verwirkt hat (Paragraph 31, Absatz 1 der Gemeindeordnung). Wir werden auch diese Bestimmung im Auge behalten.”
Auszug aus einem Beitrag in der Rathauszeitung. Hier der vollständige Link:
http://cms.trier.de/stadt-trier/Integrale?SID=4C124EB98B650B5C212E679EA62B470D&ACTION=ViewPageView&MODULE=Frontend&Template.Variant=&PageView.PK=19&Document.PK=25266
Beste Grüße
Michael Merten
2. November 2009 (14:48 Uhr)
Allerdings rückt dann ein anderer NPD-Vertreter auf der Liste nach!
2. November 2009 (15:21 Uhr)
“Das Leben kommt auf alle Fälle aus einer Zelle, doch manchmal endets auch – bei Strolchen – in einer solchen.”
2. November 2009 (15:30 Uhr)
naja, dann rückt halt ein anderer Listenkanditat der NPD nach. Aber ich wette der wird auch nicht lange im Amt bleiben.
2. November 2009 (15:41 Uhr)
Wer auch immer für B. nachrückt, wird aller Voraussicht nach nicht das Format haben wie sein Vorgänger. B. verfügt ja – das muß man ganz neutral feststellen – über ein gewisses Maß an Gerissenheit und Erfahrung und weiß, wie er sich inszenieren kann. Das trifft bestimmt nicht im selben Maße auf die zweite Reihe der NPD zu. Mit etwas Glück wird B. bald durch jemanden ersetzt, dessen größtes Talent darin besteht, sich auf peinliche Weise zum Trottel zu machen.
2. November 2009 (17:02 Uhr)
Ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass Babic verurteilt wird.
Die Auftritte im Stadtrat belegen eine gewisse Analysefähigkeit die gerade in
Strafprozessen von Vorteil sein kann.
2. November 2009 (17:04 Uhr)
Noch Interessanter liest sich eigentlich der Absatz 2 des §31 GemO (Rheinland-Pfalz):
“Wer durch Wort oder Tat die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung für Rheinland-Pfalz bekämpft, ist der Stellung eines Ratsmitglieds unwürdig. Der Gemeinderat hat in diesem Falle über den Ausschluß zu beschließen; der Beschluß soll innerhalb eines Monats, nachdem der Gemeinderat von dem Vorgang Kenntnis erhalten hat, gefaßt werden. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. ”
Eigentlich müsste man ja nur mal das Kommunalbrevier lesen, welches das Land jedes Jahr für alle unsere Kommunalpolitiker für teuer Lowie verteilt…
2. November 2009 (17:06 Uhr)
@metallkopf
ihnen hätte vielleicht auch auffallen können, daß es einen unterschied macht, ob man jemanden auf frischer tat ertappt oder ob man ein “rollkommando” aufstellt, welches dann auf jagd geht auf die vermeintlichen verbrecher. was war da noch der unterschied zu weimar? daß kein lkw zum transport der “hilfspolizei” zur verfügung stand oder daß die mitglieder des kommandas nicht kaserniert in einem raum auf ihren einsatz warten, sondern per telefon gerufen wurden (hmm, fehlt wohl noch “verabredung zu einer straftat” als anklagepunkt)?
desweiteren würde es mich erfreuen, wenn sie nicht (fast) bei jeder antwort mich als ignorant, deppert oder sonst was darstellen würden. das darf nur ich selbst! ihnen scheint es wirklich spaß zu machen, ihr beinchen an dem meinigen zu heben. ist mir aber zu doof und wird mir mit der zeit zu feucht an meiner hose…
2. November 2009 (19:12 Uhr)
Jetzt ist nur die große Frage, ob sich unser OB mal juristisch weitergebildet hat und das auch durchsetzen kann. Zu Wünschen wäre es!
Jensen kennt sich ja nicht so gut mit der Gemeindeordnung aus!
2. November 2009 (20:17 Uhr)
Entlich wird dem brauen Ungeziffer einhalt geboten.
Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Dr. Jürgen Brauer suchen Sie weiter nach Verstöße bei Safet Babic vieleicht werden Sie dort noch über ein paar Leichen stoplern.
Jeden falls wünsche ich mir das, der braune Abfall aus der Stadt Trier und der Komunalpolitik beseitigt wird.
2. November 2009 (20:20 Uhr)
Wann wird der Prozess stattfinden? Das wäre auf jedenfall recht interessant zu sehen …
Übrigens: Babic hat das Opfer attackiert nachdem es bereits von der Polizei entlassen wurde (!) – es handelte sich also durchaus um einen Akt der Rache. Nicht mehr, nicht weniger. Von daher ist es auch rechtlich nicht gedeckt und als gefährliche Körperverletzung strafbar. Davon abgesehen: wenn man jmd. “verhaften” will – muss man ihn dann gleich ins Krankenhaus prügeln wenn er auf dem Boden liegt? Klare Antwort: NEIN.
Boris K.
http://roteroktober.blogsport.de/
2. November 2009 (23:48 Uhr)
Ausländer raus?
Hallo, er ist Deutscher, ganz einfach.
Was sind das für versteckte Ressentiments, die im antinazi-demokratischen Mäntelchen plötzlich koscher sein sollen?
Übrigens das Land seiner Vorfahren Bosnien, hat so einen Nazi auch nicht verdient! Damit sollten wir hier fertig werden – auch wenn er im Stadtrat bleibt.
3. November 2009 (14:14 Uhr)
@richard
“Was sind das für versteckte Ressentiments, die im antinazi-demokratischen Mäntelchen plötzlich koscher sein sollen? ”
Volle Zustimmung ! Im Grunde genommen zeigt sich in den Kommentaren ein erschreckendes Weltbild. Herr Babic ist ein gewählter Abgeordneter, er ist ja nicht einfach in den Stadtrat reingeschlichen. Er ist GEWÄHLT worden.
Auch wenn das vielen nicht gefällt, dann muss man sich eben damit mit guten Argumenten und vor allem entsprechender Politik damit auseinandersetzen. Die Mehrzahl der Kommentare hier offenbaren doch eine ähnliche Geisteshaltung, wie man sie Herrn Babic vorwirft.
3. November 2009 (15:39 Uhr)
@ richard + genauso
da hat wohl jemand im Witzekurs nicht mitgeschrieben und das Ironieseminar geschwänzt…
3. November 2009 (15:58 Uhr)
@Richard & genauso:
“Was sind das für versteckte Ressentiments, die im antinazi-demokratischen Mäntelchen plötzlich koscher sein sollen?”
Das sind keine Ressentiments, das ist Humor. Also kommt, wenn da eine Partei Wahlkampf macht mit dem Slogan “Kriminelle Ausländer raus!” und dann ist auf einmal der eigene Abgeordnete selbst ein krimineller Ausländer, dann kann man da schon mal schadenfroh grinsen ohne gleich als Pseudo-Nazi gelten zu müssen.
Ach ja und:
“Hallo, er ist Deutscher, ganz einfach.”
Seit wann interessieren sich denn die Rassisten bei der NPD für Staatsangehörigkeiten? (Siehe die Hetze gegen den neuen Gesundheitsminister)
3. November 2009 (19:00 Uhr)
Das ist politisch-inhaltlich die interessanteste Frage in dieser Diskussion: wann ist jemand Deutscher? Und genau das ist auch die Frage, in der sich die Rechten immer mehr verheddern, wo sie rumeiern, weil sie selbst auch um den Widerspruch der heutigen Zeit nicht mehr herumkommen. Ist man Deutscher durch Geburt und damit durch Pass, dann spielen Hautfarbe, Rasse und Abstammung keine Rolle. Wird man aber erst zum Deutschen durch Abstammung von deutschen Eltern, dann stellt sich auch hier wieder die Frage, wann sind deutsche Eltern deutsch und was macht das Deutschsein aus, wenn es nicht der Ort der Geburt ist. Genetisch jedenfalls lässt sich Deutsches nicht nachweisen.
Und wie deutsch oder arisch oder reinrassig können Menschen sein in der Mitte Europas, das immer wieder wechselnde Grenzen erlebt hat, Kriege, Heerzüge, Eroberungen, Besetzungen, Völkerwanderungen und die Wanderbewegungen der Arbeitsuchenden? Diese Menschen sind ja nicht nur durchgezogen, sondern haben sich zum Teil hier niedergelassen mit ihrem “nichtdeutschen” Erbgut oder haben es in Kindern weitergegeben, die sie hier gezeugt hatten. Wer da glaubt, hier noch irgendwo etwas Reinrassiges ausgraben zu können, der muss schon sehr weltfremd sein oder diese Reinrassigkeit klar definieren können. Und gerade Herr Babic ist doch das beste Beispiel für die Unhaltbarkeit eines solchen Weltbildes.
Nicht umsonst wird die Deutschtümelei immer mehr ersetzt durch eine Europatümelei. Selbst hier setzt sich ungewollt und unbewusst die Globalisierung durch, die keiner mehr leugnen kann. Die Welt ist grenzenlos geworden, und wer versucht, künstliche zu errichten durch Rasse und Hautfarbe, grenzt sich selbst immer mehr aus durch seinen Realitätsverlust. Er schafft ein Weltbild, das immer weniger erklären kann und immer mehr in Konflikt gerät mit den Wirklichkeiten der wirklichen Welt. Immer halsbrecherischer und undurchschaubarer müssen dann die Modelle werden, die eine Welt erklären wollen, die es so garnicht (mehr) gibt.
3. November 2009 (23:17 Uhr)
@Rüdiger Rauls:
ja.
aber das war nicht die interessanteste frage der diskussion. a) gehts um babic und nicht nationalität und b) stellt sich da keine frage – deutschland hat es noch nie gegeben nur staaten in “deutsch”-sprachigen gebieten.
naja.
herr babic ist ohnehin rhetoriker der sorte baum. politisch halte ich ihn nicht direkt für gefährlich. die organisationist die gefahr. jedes andere schäfchen der npd kann babics komikerrolle im stadtrat einnehmen. daher ist mit einem ausschluss nichts getan. es bleibt uns also nur übrig uns über die mehr als peinliche situation (dass ein krimineller ausländer nämlich die npd im trierer stadtrat vertritt) zu amüsieren. satire, ihr lieben, ist eine waffe und unsere einzige obendrein (bedenkt man was in den letzten 200 jahren nicht alles gestorben ist).
mfg
ich selbst
4. November 2009 (14:32 Uhr)
Eins muss man mal feststellen. Das die NPD einen Sitz im Stadtrat hat, sind 60% der Trierer schuld, denn diese hätten es verhindern können, wenn sie gewählt hätten. Des Weiteren meine ich wenn Herr B. ausgeschlossen wird, wird er trotzdem im hintergrund die Fäden ziehen und sagen was zu tun ist. Die Nachrücker wären:
2 Busch, Hans-Jörg 1227
3 Lambio, Peter 1214
4 Jeanplong, Magdalena 1183
5 Auler, Martin Johannes 1180
6 Volprich, Maximilian 1179
Sogar das Satire Magazin EXTRA 3 hat sich mit Herr B. und der NPD auseinandergesetzt
http://www.youtube.com/watch?v=Kho-Wj9hP_E
4. November 2009 (14:37 Uhr)
Bei allem Respekt, aber manchmal gehen mir solche weltfremden Naseweise à la Flöte doch ziemlich auf den Senkel. Verstehen nicht die wesentlichen Fragen und sondern dann noch unverständliches Kauderwelsch ab. NIcht Babic ist das Problem und noch nicht einmal seine Partei, sondern die Menschen, die diese Parteien wählen und unterstützen, weil sie deren Weltbild teilen und deshalb deren Argumente für richtig halten. Aber diesem Gedankengut kommt man nicht bei, indem man sich über Leute wie Herrn Babic lustig macht sondern indem man deren Weltbild und Argumente an der Wirklichkeit brechen lässt. Und das bedeutet schon, dass man sich die Arbeit der genauen Analyse dessen machen muss, was diese Menschen denken und sagen, um ihnen kompetent und überzeugend entgegentreten zu können. Da kommen Sie, werte Flöte, mit Ihren selbstgerechten Plattheiten und Ihrem selbstgefälligen Halbwissen nicht gegen an. Schon garnicht, wenn Sie allen ERnstes behaupten, dass es Deutschland noch nie gegeben habe. Dann frage ich mich schon, wo Sie eigentlich leben.
4. November 2009 (19:54 Uhr)
Ich kann das geschwafel um babic nicht mehr hören. es ist doch unseren sogenannten volksvertretern zu verdanken, dass solche typen gewählt werden. diese regieren doch am volk vorbei. bei einer anständigen politk löst sich das problem von selbst.
5. November 2009 (10:51 Uhr)
Mir immer noch schleierhaft, wie er überhaupt in den Stadtrat gekommen ist, da er die,, tadelsfreie Führung”,die ,,von einem Stadtratsmitglied erwartet” wird, doch schon lange nicht mehr hat. Er kam mit dem Verdacht auf Körperverletzung schon in den Rat… Da scheint es auch solche und solche Regeln zu geben.
Außerdem ist mir ein Rätsel, wieso die Mitglieder des Stadtrats sich da nicht solidarisieren, aufstehen und gehen oder eine sonstige vielleicht originelle Aktion gegen den Störenfried auf die Beine kriegen. Alles im Rahmen der Vorschriften natürlich. Ich würde mit einem solchen Menschen, seinen Ansichten und Vorschlägen nicht zusammen in einem Raum sitzen (wollen).
8. November 2009 (15:01 Uhr)
na, da möchte sie herr rauls doch bitten zu lesen was ich schreibe.
dass ich in einem derart kurzen text keine allzu lange argumentation liefern kann ist klar. auch stimmte ich ihnen zu, was die problematik anbelangt “deutsch” zu definieren. in durchaus überspitzter form resultiert das nunmal in der erkenntnis deutschland und deutsch existierten nicht weil sie nicht klar definierbar sind.
das babic nicht das problem ist habe ich doch ebenso herausgestellt. (aber er ist eben thema der diskussion)
sehr wohl stellt aber die organisation npd das problem dar, sie behauptet dreist die welt sei simpel. das ist was der wähler hören will ein klares ziel, ein klarer plan. das ist weltfremd (nicht ich), aber die menschen wollen es hören.
18. November 2009 (11:54 Uhr)
Die „Nützlichen Idioten” sind immer und überall. Das gilt sowohl für die NPDler als auch für ihre linksgestrickten Gegner.
4. Dezember 2009 (00:19 Uhr)
Interessant, diese Leserbriefe, aber jeder, der seine politische Meinung akzeptiert
haben möchte, sollte dies wohl auch bei den anderen tun. Dieses Niveau von den
Besserwissen, ach du Armes Deutschland!
6. Dezember 2009 (16:58 Uhr)
Interessantes Thema.
Ob Babic allerdings verurteilt wird, steht noch lange nicht fest. Denn seine Gesinnungsgenossen, die als Zeugen bzw. als Beschuldigte in dieser Sache geführt werden, haben zum Tatvorwurf geschwiegene.
Sollten sie dieses Schweigen vor Gericht brechen und Babic entlasten, könnte der Richter schnell Zweifel bekommen und müsste dann freisprechen.
Bezüglich Volksverhetzung gibt es nur zu sagen, dass ich die “den Holocaust verharmlosenden Äußerungen” auf der NPD-Seite nicht finden könnte. Überdies sehe ich keinen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz; sich treffen, einen Kranz niederlegen und ein Liedchen trällern ist noch lange keine anmeldepflichtige Versammlung.
Man wird sehen.