Stadtluft macht frei

Im Mittelalter war der Ausspruch “Stadtluft macht frei” ein Rechtsgrundsatz, der die in Städten Lebenden als freie Bürger bezeichnete – im Gegensatz zu den Leibeigenen oder Frondienst Verrichtenden auf dem Land. Die nun vorgelegte Edition des “Trierer Neubürger-Buchs (1570-1617 / 1639)” gibt Einblicke in die Stadtgeschichte abseits von Kaisern, Kurfürsten und Bischöfen, die sonst fast ausschließlich Protagonisten der historischen Quellen sind.

TRIER. Die Stadt Trier hatte vor der Schwarzen Pest im Jahre 1349 knapp 12.000 Einwohner. Nach der Pandemie, die in Europa fast 25 Millionen Todesopfer kostete und aufgrund der kleinen Eiszeit 1586 bis 1592 war die Zahl der Trierer in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts auf etwa 5.500 geschrumpft. Genau wie im 21. Jahrhundert lebte die Stadt in finanzieller Sicht von ihren Einwohnern. Der Hinweis des französischen Stadthistorikers Fernand Braudel von 1979 ist auch heute noch gültig: “Um existieren zu können, braucht die Stadt Zuzug von außen, und so lockt sie immer neue Menschen an, die sich auch bereitwillig einfinden.”

Nachdem Triers Einwohnerzahl jedoch stark zurückgegangen war, beschloss der Stadtmagistrat im Jahre 1504 in seiner Verordnung vom 9. März: “Bürgermeister, Schöffen und Rat der Stadt Trier haben betracht, daß nyt alsovil Inwoner in der Stadt Trier syn, als noit ist und die Ursache erspürt uß dem, daß die Ämter (= Zünfte) und Broiderschaften zu hohe stehen und thuyrgeldich sin.” Als Folge wurden die Aufnahmegebühren in die Zünfte und Bruderschaften gesenkt. Jeder, der in der Stadt wohnen wollte, musste eine Art Aufnahmegebühr bezahlen.

Genau dies ist in dem Neubürgerbuch der Stadt Trier nachzulesen. Hier wurden von 1570 bis 1670 und im Jahr 1639 detailliert alle ankommenden Neutrierer mit Namen und Herkunft verzeichnet und auch deren Zahlungen an die Stadt dokumentiert.

Doch schon bevor die Aufnahme in eine Stadt möglich war, musste investiert werden: Leibeigene mussten bis zu zehn Goldgulden für den “Abschied”, also die Entlassungsurkunde aus der Leibeigenschaft, aufbringen. Hinzu kam die Urkunde über eheliche katholische Geburt und ein positives Leumundszeugnis. Als Aufnahmegebühr kamen zwölf Goldgulden hinzu, bei Heirat mit einer ortsansässigen Tochter oder Witwe waren es sechs. Im “Bürgereid” verpflichteten sich die Neu-Trierer zusätzlich zu Feuerwehrdiensten und zur Verteidigung der Stadt.

In der holistischen Edition, also der vollständigen buchstabengetreuen Wiedergabe inklusive der Groß- und Kleinschreibung sowie der Interpunktion der Quelle, wird deutlich, dass kaum jemand die 12 Goldgulden sofort aufbringen konnte. Bis zu 26 Jahre konnte dies dauern, was nicht verwundert, denn die Kosten von “Abschied” und Aufnahme entsprachen etwa dem Wert eines kleinen Hauses. Meist entstammten die Neubürger den unteren Schichten. Unter ihnen finden sich kleine Bauern und Winzer, Tagelöhner, Bauhandwerker, Fuhrleute und Dienstboten, die in der Stadt ein besseres Leben erhofften.

“Das Neubürgerbuch ist eine Fundgrube für vielfältige Teilgebiete”, berichtet Dr. Jean-Claude Muller, früherer Leiter der Luxemburger Nationalbibliothek. “Das Register selbst ist ein Rechtdokument, in dem die Bürgereide notiert wurden. Aber es bietet gleichzeitig Vielseitige Hinweise zur Mititärgeschichte, zur Genealogiegeschichte sowie zur Religionsgeschichte und zur Ortsforschung. Besonders auch in Hinblick auf die Migrationsgeschichte in der Großregion Trier/Luxemburg können dem Register entscheidende Einblicke entnommen werden, da viele Eifelorte zur Entstehungszeit im luxemburgischen Hoheitsgebiet lagen.”

Zusammen mit Professor Dr. Richard Laufner, bis zu seiner Pensionierung 1981 Bibliotheks- und Archivdirektor in Trier ist Muller Herausgeber und Autor des Trierer Neubürger-Buchs. Für das grenzüberschreitende Buchprojekt arbeiteten die beiden Forscher sechs Jahre lang an dem im Trierer Stadtarchiv liegenden Register. Die Archivalie mit der Signatur Ta 1/12 ist nicht wie als so genanntes Amtsbuch üblich in Ganzleder gebunden und durch einen Holzdeckel geschützt. Der nur 23 mal 10 Zentimeter große Buchblock besteht aus 189 Blättern handbeschriebenem Büttenpapier und ist mit einem Pergament-Umschlag ohne Metallschließen umgeben.

Diese “eher unansehnliche Archivalie” (Zitat Richard Laufner) ist nun gleich doppelt nachzulesen. In dem als Band der “Collection Les Amis de l’Histoire – Luxembourg” herausgegebenem Werk finden sich neben Beiträgen zur Zeitgeschichte sowohl die holistische als auch eine normalisierte Edition mit “Übersetzungen” der (Orts-) Namen in die heutigen Bezeichnungen, Berechnungen der Zeitangaben in den aktuellen Kalender sowie der Übersetzungen aus dem Lateinischen und Ergänzungen der benutzen Abkürzungen. Somit wird das Neubürgerbuch gleichermaßen dem Fachpublikum als Quelle als auch den interessierten Laien als Nachschlagewerk zur Geschichte der frühen Neuzeit Triers und Luxemburgs dienen können. Hilfreich sind vor allem die unterschiedlichen Appendices und Indices, in welchen man sowohl nach Familiennamen, Vornamen, Orts- oder Herkunftsnamen, Berufsbezeichnungen sowie besonderen Merkmalen suchen kann.

Laufner, Richard und Muller, Jean-Claude. Das Trierer Neubürger-Buch (1570-1617/1639), Band XXI der “Collection Les Amis de l’Histoire – Luxembourg”, 288 Seiten, Luxemburg 2009, 34 Euro.

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