Mobile Wand für Schallschutz
TRIER. Bislang mussten die Antikenfestspiele jährlich von der für Lärmschutz zuständigen SGD Nord genehmigt werden. Nun will man im Rathaus langfristige Planungssicherheit schaffen.
Der Stadtrat beschloss deshalb – “nach umfangreichen Abstimmungen zwischen Rathaus und SGD Nord” - im Dezember 2008 die Aufstellung des Bebauungsplans BO 19 “Festspielstätte Amphitheater Trier”. Hauptziel ist die Bewältigung möglicher Konflikte durch Lärm während der Konzerte, Theater- und Opernaufführungen. Dazu werden verschiedene Schallschutzmaßnahmen für die Anwohner vorgeschlagen.
Das Büro FIRU (Koblenz/Kaiserslautern) hat dafür nun einen Bebauungsplanentwurf als Grundlage der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgelegt. So ist vorgesehen, den Bereich des Amphitheaters als Sondergebiet “Kulturdenkmal/Veranstaltungsstätte” zu definieren. Dort soll eine rund 60 Meter lange und zwei Meter hohe mobile Schutzwand Geräusche gegenüber benachbarten Wohnhäusern an der Bergstraße abschirmen. Die Nachtruhe wollen die Planer zudem durch Schallschutzfenster sowie schallgedämmte Dauerlüfter in den Schlafzimmern der hauptsächlich betroffenen Wohnungen rund um das Amphitheater sicherstellen.
Außerdem soll der Verkehrslärm rund um das antike Monument reduziert werden. Damit möglichst wenig Besucher mit dem Auto direkt zum Amphitheater kommen, sind die Eintrittskarten Kombitickets zur Nutzung der Parkhäuser und Tiefgaragen. Ergänzend wird eine Shuttlebuslinie eingerichtet.
Der Bebauungsplanentwurf für das Amphitheater und seine Begründung werden online gestellt (www.trier.de/bauleitplanung) und vom 2. bis 26. März im BauBürgerbüro am Augustinerhof ausgelegt. In diesem Rahmen können Stellungnahmen abgegeben werden. Ab 29. März werden die Anregungen ausgewertet und der Stadtratsbeschluss über die förmliche Auslegung des Bebauungsplans vorbereitet. Die Planung soll bis August abgeschlossen sein.
von 16vor




