“Je vais te tuer”

Seit gestern muss sich ein 36-jähriger Mauretanier vor dem Trierer Landgericht wegen versuchten Mordes verantworten. Er soll Ende August 2009 aus Eifersucht den neuen Partner seiner Ex-Freundin mit Säure übergossen und im Anschluss mit einem Hammer attackiert haben. Das Opfer, ein 31 Jahre alter Senegalese, konnte fliehen, erlitt aber schwere Augenverletzungen.

TRIER. Wenn Gabriel T. heute das Treppenhaus zu seiner Wohnung in der Luxemburger Straße betritt, schaut er nach eigenen Angaben immer zuerst nach oben. Denn als er am 29. August vergangenen Jahres abends von der Arbeit nach Hause kam, wurde er kurz vor seinem Appartment mit einer Flüssigkeit übergossen.

Zunächst habe er nicht an einen Angriff gedacht. Dann sei jedoch der Angeklagte mit einem Hammer auf ihn losgegangen und soll dabei auf französisch gerufen haben, dass er ihn umbringen werde (“Je vais te tuer”). Einen Schlag habe er mit der Hand abwehren können, nachdem er reflexartig die Arme emporgerissen habe. Er lief auf die Straße, rief um Hilfe und versuchte vergeblich, ein Auto anzuhalten. Der Täter hatte zu diesem Zeitpunkt bereits von ihm abgelassen.

Plötzlich bemerkte er, dass er immer weniger sehen konnte und seine Haut brannte. Man hatte ihn mit Säure übergossen. Er rannte zu der Moschee in der Nähe, und als er dort ankam, konnte er fast nichts mehr erkennen. Ein Bekannter verständigte die Polizei und den Notarzt. Fast zwei Wochen musste T. im Krankenhaus bleiben. Die Hornhaut seines rechten Auges war komplett abgelöst.

Sein Sehvermögen ist inzwischen wieder hergestellt. So sah er gestern vor Gericht zu ersten Mal den Hauptverdächtigen wieder. Der Angeklagte wollte sich zu den Vorwürfen nicht äußern und machte nur Angaben zu seiner Person. Moussa C. kam 2002 von seiner Heimat Mauretanien im Nordwesten Afrikas über Spanien nach Deutschland, zuerst nach Trier und dann nach Kyllburg. 2006 lernte er Melanie S. kennen, die wenig später von ihm schwanger wurde. Als sie im dritten Monat war, erfuhr sie, dass C. kein amerikanischer Soldat ist, als der er sich ihr vorgestellt hatte. Laut der heute 24-Jährigen habe er die Beziehung sehr vernachlässigt. Auch nach der Geburt des Kindes sei er meist ohne Angaben von Gründen fast jedes Wochenende unterwegs gewesen. Dabei soll er auch fremdgegangen sein.

Die Frau habe oft an eine Trennung gedacht, aber wegen des gemeinsamen Nachwuchses immer wieder Abstand davon genommen. Im Januar 2009 zog C. nach Hamburg, um dort Arbeit zu finden. Seine Partnerin blieb bei ihren Eltern, wo sie bis dahin zusammen wohnten.

Kurz zuvor hatte die Freundin des Angeklagten das spätere Opfer in einer Disco kennen gelernt. Über eine bloße Bekanntschaft sei der Kontakt aber nicht hinausgegangen. C. erfuhr davon, ermittelte dessen Telefonnummer in ihrem Handy und rief ihn an. Er soll ihm gedroht haben, ihn umzubringen, falls er seine Freundin wieder sehe. Gabriel T. beendete daraufhin den Kontakt zu der Frau. Beide betonen, zu dieser Zeit kein Liebesverhältnis gehabt zu haben.

Ende Juni vergangenen Jahres trennte sich Melanie S. von Moussa C. Wenige Wochen zuvor hatte sie wieder die Verbindung zu T. hergestellt. Dies habe jedoch keinen Einfluss auf die Entscheidung gehabt, mit ihrem Freund Schluss zu machen. Das sah der Angeklagte wohl anders.

C. verließ Hamburg und kam bei einem Bekannten in Trier unter. Im Juli soll er das Opfer, das in einem Schnellrestaurant an der Konrad-Adenauer-Brücke beschäftigt ist, nach der Arbeit abgepasst und sich unter falschem Namen und der Angabe eines falschen Herkunftslandes vorgestellt haben. Weil er nach dem Weg zur Luxemburger Straße gefragt habe, habe der 31-Jährige ihn begleitet. “Irgendwann habe ich gedacht, dass ist der Typ, der mich angerufen hat”, sagte T. “Ich fand es komisch, dass er so viel über mich wissen wollte. Da habe ich mich schnell von ihm verabschiedet.”

Tags darauf soll C. wieder auf T. gewartet haben. Diesmal gegenüber dessen Wohnung. T. habe ihn dann erst wieder gesehen, als er mit einem Hammer auf ihn losgegangen sei.

Die Verhandlung wird am 2. März um 9 Uhr fortgesetzt.

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