Ex-Freund zu lebenslanger Haft verurteilt
Mit einer Überraschung rechnete wohl niemand mehr. Es gab keinen weiteren Verdächtigen, der Angeklagte hatte als Einziger ein Tatmotiv und die Beweise gegen ihn waren erdrückend. Gestern Mittag wurde Georg S. wegen Mordes an seiner Ex-Freundin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
TRIER. “Der Tod von Gesa tut mir Leid”, waren die letzten Worte von Georg S. vor Gericht. Und dass er seinen Eltern danke. Seit dem zweiten Verhandlungstag, als der Angeklagte Angaben zu seiner Person machte, hat er bis zur Urteilsverkündung geschwiegen. Bis zuletzt verfolgte er den Prozess mit meist gesenktem Haupt und eingefallenen Schultern. Er schien zu wissen, was er getan hatte und was ihn dafür erwartete.
Am Morgen des 7. Juni 2009 verhängte ein Mann für wenige Minuten das Küchenfenster im Haus des Opfers mit einer Decke. Dann nahm jemand das Fahrrad der Frau mit ins Haus, um vorzutäuschen, dass sie damit unterwegs ist. Und tags darauf öffnete der Hauptverdächtige nicht die Tür, als die Polizei auf der Suche nach der vermisst gemeldeten 40-Jährigen klingelte. “Ein Finder hat kein Interesse, sich so konspirativ zu verhalten”, sagte Richterin Petra Schmitz bei der Urteilsverkündung. “Das hat der Täter.”
Das sind jedoch nicht die einzigen Indizien und Beweise, die zur Verurteilung von Georg S. führten. Ein Freund, der mit ihm die meiste Zeit am Tatwochenende verbracht hatte, wunderte sich über das nervöse Verhalten des Angeklagten am Tag der Tat und machte sowohl andere Angaben über den gemeinsamen Alkoholkonsum als auch darüber, wann dieser seine Ex-Partnerin zuletzt gesehen habe. Zudem fanden sich an der Kleidung und an den Schuhen des Hauptverdächtigen Blutspuren des Opfers. Und nicht zuletzt hat S. in der ersten Vernehmung auf die Frage des Kripobeamten, ob er seine ehemalige Lebensgefährtin getötet habe, genickt, und später hinzugefügt: “Wer soll es denn sonst gewesen sein?!”
Georg S. ist auch der Einzige mit einem Motiv. Seit Januar vergangenen Jahres war der heute 46-Jährige arbeitslos und begann zu trinken. Weil er die Miete für das gemeinsame Haus in Trier-Nord, das das Paar auch noch nach der Trennung im Dezember 2007 gemeinsam bewohnte, nicht mehr aufbringen konnte, drängte ihn seine Ex-Freundin zum Auszug. Weder die Eltern noch der Freund wollten ihn aufnehmen, Geld für eine eigene Wohnung besaß er keins, und die Situation im Haus spitzte sich noch dadurch zu, dass das Opfer einen neuen Partner hatte, mit dem auch Zukunftspläne geschmiedet wurden. “Auch wenn hier nicht von brennender Eifersucht die Rede sein kann, gefallen kann das einem nicht”, so die Vorsitzende Richterin. Also habe der Angeklagte den Entschluss gefasst, diese unerträgliche Situation zu beenden.
Gesa B. hatte zuletzt drei Jobs gehabt, um ihr Haus abbezahlen zu können. Als sie am frühen Sonntagmorgen nach drei Schichten nach Hause kam, schlief sie wenig später auf der Wohnzimmercouch ein. Die Kammer sieht es als erwiesen an, dass Georg S. sich ihr von hinten näherte und ihr ein Kissen aufs Gesicht drückte, bis sie erstickte. Dann fügte er ihr mehrere Schnitte in den Hals zu, von denen einer ebenfalls tödlich gewesen wäre. Um sie unbemerkt vom Wohnzimmer in den Keller zu transportieren, verhängte er zunächst das Küchenfenster, was eine Nachbarin von gegenüber beobachtete. In einer Duschwanne im untersten Geschoss ließ er sie ausbluten.
Da die Tat aus mehreren Schritten bestand und die Tatwerkzeuge gewechselt wurden, kann sie weder Affekt noch unter starkem Alkoholeinfluss begangen worden sein, stellte der psychiatrische Gutachter Dr. Ingo Baltes in der vorletzten Sitzung fest. Es habe keine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit gegeben.
“Der Angeklagte ist nach Dafürhalten der Kammer der Tat überführt”, sagte Petra Schmitz. Er habe Gesa B. zweifelsfrei vorsätzlich getötet. Georg S. wurde zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt, weil aufgrund der heimtückischen Begehensweise ein Mordmerkmal erfüllt ist.




