Aufgezwungenes Komasaufen

Weil sie vor zwei Jahren einem Bekannten mit Gewalt so viel Wodka und Wein einflößten, bis er kollabierte, ins Koma fiel und wenige Wochen später starb, stehen seit gestern ein 21-Jähriger und ein 24-Jähriger wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor dem Trierer Landgericht. Nur durch Zufall ist der Fall vor Gericht gekommen, weil sich die Freundin des Opfers an dessen Betreuerin im Pflegeheim wandte, die daraufhin die Polizei verständigte. Während der jüngere Angeklagte gestern ein umfangreiches Geständnis ablegte, behauptete der ältere zunächst noch, vorzeitig die Misshandlung beendet zu haben.

TRIER. Am 21. März 2008 starb Alexander E. in einem Pflegeheim an Herz-Kreislauf-Versagen. Seit dem 9. Januar hatte er mit schwerem Hirnschaden im Koma gelegen. An diesem Tag hatten ihm der damals 18-jährige Rainer M. und der 22-jährige Kevin B. eine mindestens zur Hälfte gefüllte Flasche Wodka und eine Flasche Wein gegen seinen Willen eingeflößt. Bei der ersten Untersuchung hatte der schmächtige 44-Jährige 4,58 Promille im Blut.

Die Wohnung des alkoholabhängigen Opfers war ein Treffpunkt für junge Obdachlose und Kriminelle. Ständig fanden dort Trinkgelage statt, häufig stand die Polizei vor der Tür. An die zehn Personen befanden sich nach durchzechter Nacht in der Dachgeschosswohnung in Trier-Nord, als es gegen Mittag wieder einmal zu einem Streit zwischen dem Opfer und seiner offenbar promiskuitiven Freundin kam. “Wir haben uns das angehört, dann ist es mir zu viel geworden”, sagt der heute 21-jährige Angeklagte vor Gericht.

Mit dem anderen Angeklagten, der im Gegensatz zu ihm bereits einige Flaschen Bier konsumiert hatte und nicht mehr nüchtern war, hakte er das wohl ebenfalls angetrunkene Opfer ein und schleppte es in dessen eigenes Schlafzimmer, das sie hinter sich abschlossen. Dort zwangen sie ihn, eine mindestens halbvolle Flasche Wodka und eine Flasche Wein zu entleeren – damit er Ruhe gebe. Als er zusammenbrach, schlug der jüngere der Beiden mit einer Krücke auf die Hand des 44-Jährigen. Nach seinen Angaben habe sein älterer Kumpel dem Opfer in die Rippen geboxt, obwohl er wusste, dass es dort eine Verletzung hatte.

Nach ungefähr einer halben Stunde kehrten die beiden jungen Männer wieder aus dem Schlafzimmer zurück. Wenig später schaute einer der weiteren Anwesenden nach dem Gastgeber, der inzwischen blau angelaufen war und sich nicht mehr rührte. Ein herbeigerufener Notarzt konnte das Opfer zwar noch reanimieren, doch aus dem Koma sollte es nicht mehr erwachen. “Ich habe nicht damit gerechnet, dass es so schnell geht, dass ein Mensch stirbt”, sagt der 21-Jährige, der derzeit wegen Raubüberfällen und Körperverletzungen eine über zweijährige Haftstrafe in einer Jugendstrafanstalt verbüßt.

Die Aussage von Kevin B. weicht zunächst von der seines Freundes ab. Er könne sich nicht an eine Flasche Wein erinnern und habe den Wohnungsinhaber auch nicht geschlagen. Vielmehr habe er nach dem Wodka von ihm abgelassen und sei mit dessen Freundin in die Küche gegangen. Diese wie auch andere Zeugen streiten das jedoch ab. Beide Angeklagten hätten gemeinsam den Raum verlassen. Der Vorsitzende Richter Albrecht Keimburg glaubt dem 24-Jährigen deshalb nicht. “Haben Sie nochmal nachgedacht über alles?”, fragt er mehrmals den Angeklagten. “Keine neuen Erkenntnisse?” Schließlich räumt dieser ein, dass die Aussagen seines Kumpels und der anderen Beteiligten doch stimmen könnten, er sich aber nicht mehr an den tatsächlichen Ablauf erinnere. “Ziel war es, ihn ins Zimmer zu bringen, damit Ruhe einkehrt. Mehr wollte ich nicht.”

Die Verhandlung wird am Donnerstag um 9 Uhr fortgesetzt.

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