Geisterfahrer muss in Psychiatrie

TRIER. Ein 53-jähriger Trierer muss wegen mehrerer Straftaten, die er im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat, in ein psychiatrisches Krankenhaus eingeliefert werden.

Das Trierer Landgericht ordnete die Unterbringung in der Psychiatrie an, weil der Angeklagte aufgrund seiner Krankheit eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.

Im Mai vergangenen Jahres schlug der 53-Jährige am “Bit Sun Beach” am Moselufer einem ihm unbekannten Gast mit der Faust gegen die Schulter. Bei seiner anschließenden Flucht vor den herbeigerufenen Polizeibeamten raste er mit seinem PKW mehrere Straßen im Stadtgebiet in entgegengesetzter Fahrtrichtung, bis er durch einen Streifenwagen gerammt und so gestoppt werden konnte. Während der Fahrt mussten mehrere Verkehrsteilnehmer dem Beschuldigten ausweichen, um eine Kollision zu vermeiden.

Seiner anschließenden Festnahme widersetzte er sich, bis er schließlich unter Einsatz von Pfefferspray überwältigt werden konnte.

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1 Leserbrief | RSS-Abo

  1. Thomas Albrecht schreibt:

    Die Aussage, die 16vor da trifft ist nicht ganz richtig: Der Betreffende muss nicht in ein psychiatrisches Krankenhaus. Denn die Strafkammer hat die Un-terbringung gem. § 67b StGB zur Bewährung ausgesetzt. Es hat ihm dabei un-ter anderem die Auflage erteilt, regelmäßigen Kontakt zu seinem behandeln-den Arzt zu hakten und überprüfen zu lassen, ob er auch die notwendigen Me-dikamente einnimmt. Hintergrund ist, dass der Beschuldigte wegen jetzt regel-mäßiger Medikamenteneinnahme gute Fortschritte in der Behandlung gemacht hat und der Gutachter deshalb zu der Auffassung gelangt, dass auch aus sei-ner sicht eine Vollstreckung der Unterbringung nicht notwendig si.

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