OLG prüft NPD-Anklage
TRIER/KOBLENZ. Die Anklage gegen den Kreisvorsitzenden der rechtsextremen NPD sowie zwei weitere Personen aus der rechten Szene beschäftigt nun das Oberlandesgericht in Koblenz.
Safet Babic, der auch dem Trierer Stadtrat angehört, und zwei seiner “Kameraden” wurden im vergangenen Herbst von der Staatsanwaltschaft wegen Volksverhetzung, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Die fünfte Strafkammer des Landesgerichts befand nun kürzlich, dass der Tatbestand der Volksverhetzung nicht gegeben sei und deshalb auch nicht zur Verhandlung zugelassen werde.
Während die Anklagebehörde argumentierte, dass die Verwendung des Begriffs “Bombenholocaust” im Zusammenhang mit einer unangemeldeten Veranstaltung auf dem Trierer Hauptfriedhof “den Holocaust in einer den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllenden Weise verharmloste”, kam das Landgericht in seiner Prüfung nach Aktenlage zu dem Ergebnis, dass es sich zwar um eine “äußerst zweifelhafte und geschmacklose Veröffentlichung” gehandelt habe, jedoch “nicht von einer strafbaren Aussage auszugehen” sei. Deshalb sei in diesem Punkt die Eröffnung des Haupverfahrens abzulehnen. Gegen diese Entscheidung legte wiederum die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein, weshalb der Sachverhalt jetzt vom Oberlandesgericht geprüft wird.
Der Beginn des Prozesses gegen die drei Angeklagten dürfte sich damit weiter verzögern. Dass es zur Verhandlung kommt, steht außer Frage. Denn sowohl die Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung als auch wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsrecht wurden vom Landgericht zum Hauptverfahren zugelassen, wie ein Sprecher auf Anfrage bestätigte. Man wolle nun zunächst die Entscheidung des OLG abwarten, hieß es weiter, erst dann sei mit einem Prozessbeginn zu rechnen.
von Marcus Stölb





29. März 2010 (21:25 Uhr)
Tja, da wird wohl Babic nicht so schnell aus dem Stadtrat fliegen, wie so manche Zeitgenossen letzten Sommer noch gehofft haben.