“Man darf Opfer nicht zur Imagepflege benutzen!”
Beim Bistum Trier sind in den vergangenen Wochen Vorwürfe gegen insgesamt 20 Priester eingegangen. Die Männer werden des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger beschuldigt. Hinzu kommen weitere Fälle aus den letzten beiden Jahrzehnten. Obwohl einige der Geistlichen rechtskräftigt verurteilt wurden – vom Dienst suspendiert hat die Kirche bis heute keinen der Priester. Der Bischof sprach angesichts der Zahlen von einem “erschreckenden Ausmaß”. Unterdessen zeichnet sich ab, dass Stephan Ackermann schon bald mit seinem Vorgänger Reinhard Marx aneinander geraten könnte. Den Beschluss der bayerischen Bischöfe, jeden Verdachtsfall umgehend an die Staatsanwaltschaft zu melden, lehnt der Trierer kategorisch ab.
TRIER. Mit historischen Vergleichen, welche die Zeit des Nationalsozialismus tangieren, sollte man bekanntlich vorsichtig sein. Es reicht schon, dass der Regensburger Bischof die Berichterstattung über Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche in die Nähe antiklerikaler Kampagnen des NS-Regimes gerückt hat; oder dass ein Trierer Priester seinen Berufsstand vor laufender SWR-Kamera mit dem Schicksal der im “Dritten Reich” verfolgten Juden vergleicht.
Als Dr. Rainer Scherschel am Montagmittag seinen “Zwischenbericht zur Missbrauchssituation im Bistum Trier” vorstellte, da drängte sich ein Vergleich mit einem unrühmlichen Kapitel deutscher Nachkriegsgeschichte dennoch auf. Zwei Priester, einer aus Saarbrücken, der andere aus Münstermaifeld, gegen die bereits die Staatsanwaltschaft ermittelte, hätten sich vor Jahrzehnten durch Flucht nach Südamerika der Strafverfolgung entzogen, berichtete der Missbrauchsbeauftragte des Bistum. Scherschel mutmaßt, dass dies “nicht ohne einflussreiche Helfer” gelang – “auch aus der Kirche”.
Der Beauftragte des Bischofs verkörperte gestern so etwas wie die personifizierte Gratwanderung, in der sich in diesen Tagen und Wochen viele Kleriker üben: Auf der einen Seite geloben sie Aufklärungswillen und größtmögliche Transparenz – auf dass nichts mehr unter den Teppich gekehrt werde. Auf der anderen Seite möchten sie dem Eindruck entgegenwirken, hinter jedem Kirchenmann könne sich ein potenzieller Kinderschänder verbergen. Scherschel versucht diesen Generalverdacht, von dem niemand sagen kann, wer ihn denn hegt, zu kontern, indem er betonte, dass das Bistum in den vergangenen fünf Jahrzehnten rund 1.500 Priester beschäftigte. Man täte Scherschel unrecht, wollte man ihm den Versuch einer Relativierung der Missbrauchsfälle unterstellen – doch der mehr als nur einmal gemachte Hinweis erfolgte wohl kaum unbedacht.
Entzug durch Flucht nach Südamerika
Sicher scheint nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen: Bis jetzt liegen der katholischen Kirche Triers bei 24 Priestern Vorwürfe bis hin zu konkreten Anhaltspunkten und rechtskräftigen Verurteilungen wegen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger vor; in drei weiteren Fälle gingen die Geistlichen bei einer Rasterfahndung ins Netz. Sie hatten im Internet kinderpornografisches Material herunter geladen. In diesen Fälle sowie in einem anderen, bei dem die Staatsanwaltschaft das Verfahren “mangels Straftatbestand” wieder einstellte, konnte offenbar eine “pädophile Neigung” festgestellt werden. Keiner der drei Priester wurde vom Dienst suspendiert, bestätigten Scherschel und Bischof Ackermann auf Nachfrage. So wie auch drei weitere Priester, die wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger in den 1990er Jahren rechtskräftig verurteilt wurden, nicht aus dem Kirchendienst entfernt wurden, sondern entweder inzwischen im Ruhestand sind, oder “so eingesetzt werden, dass sie nicht in der Kinder- und Jugendarbeit tätig werden”.
Ackermann erklärte, bei Verdachtsfällen würden die beschuldigten Geistlichen zunächst bis zum Ende der Ermittlungen und des Verfahrens beurlaubt – insbesondere dann, wenn von ihnen ansonsten weiterhin eine Gefährdung für das Kindeswohl ausgehen würde. Scherschel ergänzte, in einem Fall habe eine mehrjährige Therapie dazu geführt, dass der Priester nachweislich seine pädophile Neigung überwunden habe; woraufhin das Gericht, das zuvor ein Berufsverbot verhängt hatte, dieses laut Scherschel wieder aufhob. Und dennoch komme der Betroffene nur noch in einem Seniorenheim zum Einsatz, meinte der Missbrauchsbeauftragte betonen zu müssen.
Überhaupt waren am Montag alle Beteiligten einmal mehr darum bemüht, dem Eindruck entgegen zu treten, die Kirche könnte noch etwas vertuschen wollen. So unterstrich der Bischof, dass er für jeden dankbar sei, der sich beim Missbrauchsbeauftragten gemeldet hat. Außerdem appellierte Ackermann mit Nachdruck an all diejenigen, die sich noch nicht getraut hätten, den Kontakt zur Kirche zu suchen. Der Bischof versprach, sich “in absehbarer Zeit” mit den Betroffenen zu treffen. Die Zahlen, die sein Missbrauchsbeauftragter präsentierte, nannte Ackermann “in dem Ausmaß erschreckend”. Lange Zeit habe die Aufmerksamkeit zu sehr bei den Tätern gelegen – “oder bei der Bewahrung des Rufs der Kirche”, erklärte der 47-Jährige.
Kontroverse programmiert: Ackermann widerspricht seinem Vorgänger
Doch der Bischof machte am Montag auch eine einigermaßen unverhohlene Kampfansage, die er ausdrücklich auch an seinen unmittelbaren Vorgänger richtete. Dass die vom heutigen Erzbischof von München und Freising, Reinhard Marx, angeführte bayerische Bischofskonferenz kürzlich beschloss, künftig jeden gemeldeten Verdachtsfall wegen sexuellen Missbrauchs an die Strafverfolgungsbehörden zu melden, müsse noch diskutiert werden – “auch kontrovers”. Die bayerische Bischofskonferenz sei Teil des deutschen Episkopats, erklärte Ackermann noch. Soll heißen: Das letzte Wort in dieser Angelegenheit ist für Ackermann noch nicht gesprochen. Er jedenfalls werde seinen Standpunkt in den anstehenden Beratungen deutlich machen.
Der Trierer Bischof hält nichts davon, jeden gemeldeten Verdachtsfall sogleich an die Staatsanwaltschaft weiter zu reichen. Dabei gehe es ihm nicht um Vertuschung, stellte er klar, sondern um die Situation der Opfer. Eine Haltung, die auch die Pychologische Psychotherapeutin Dorothee Lappehsen-Lengner unterstützte: “Die Kirche hat sich schuldig gemacht über viele Jahre, indem sie Opfer zum Schweigen gebracht und Täter geschont hat”, erklärte sie. Der Versuch, auf diese Weise ihr Image zu erhalten, sei “gründlich misslungen”, so Lappehsen-Lengner weiter. Doch “heute muss die Kirche aufpassen, dass sie nicht schon wieder Imagepflege auf dem Rücken der Opfer austrägt und anzeigt, ohne Rücksicht darauf, was es für die Opfer bedeutet”. Und die Pychologin wurde noch deutlicher: “Man darf Opfer nicht zur Imagepflege benutzen”.
Nur drei Plätze auf dem Podium entfernt saß zu diesem Zeitpunkt Dorothee Bohr. Die Justiziarin des Bistums weiß, dass Opfertherapeuten und Psychologen “einer ausnahmslosen Anzeigepflicht skeptisch gegenüber” stehen. Dennoch plädierte Bohr am Montag “in jedem Fall für eine Einschaltung der Staatsanwaltschaft”. Die Justiziarin betonte zudem, dass das kirchliche Recht nicht – “wie immer wieder behauptet wird” – über dem weltlichen Recht stehe: “Es ersetzt dieses nicht und schränkt es nicht ein, sondern ganz im Gegenteil: es bietet der Kirche die Möglichkeit, selbst dann vorzugehen, wenn das weltliche Recht keine Handhabe mehr bietet”. Ob die Kirche von dieser Möglichkeit dann Gebrauch macht, steht allerdings auf einem anderen Blatt.
von Marcus Stölb





30. März 2010 (09:36 Uhr)
Was mich einmal interessieren würde, von der Frau Bohr:
Wo hat denn das sog. “weltliche” Recht keine Handhabe mehr?
30. März 2010 (11:26 Uhr)
Am Sonntag wurde bei uns für die gebetet, die sich mißbrauchen lassen, sonst
für niemanden. Ist das schon Imagepflege?
30. März 2010 (11:44 Uhr)
@maritzebill
Niemand “lässt” sich missbrauchen. Man wird missbraucht, ganz ohne eigenes Zutun, ganz ohne eigene Schuld.
Wurde tatsächlich “für die gebetet, die sich missbrauchen lassen”?
@Justizia
Na, ich denke, Exkommunikation bei Blasphemie wird vom weltlichen Recht nicht als Handhabe vorgesehen – nur mal so als Beispiel.
30. März 2010 (13:07 Uhr)
Oha, Exkommunikation und Anathema. Wirklich gruselig… Das hat vielleicht noch weiland Anno 1076 Heinrich IV. von Speyer nach Rom getrieben, aber geht heute ernsthaft noch einer am Stock, weil der Papst sagt, dass er im Gottesdienst keinen Jesuscracker mehr bekommen darf?
Mal ehrlich? Wie viele Protestanten nehmen eigentlich im Rahmen einer unfreiwillig praktizierten eucharistischen Gastfreundschaft regelmäßig den wahrhaftigen Leib und das Blut des Herrn zu sich, wenn Sie einem katholischen Gottesdienst beiwohnen und einfach nach vorn gehen?
30. März 2010 (13:16 Uhr)
Frau Bohr und Erzbischof Marx vertreten den richtigen Standpunkt. – Wenn ich ein Kind im Hort des Exhauses Missbrauch antäte, dann würde nicht nur das Jugendamt, sondern auch die Staatsanwaltschaft auf der Matte stehen. Ohne mich zu fragen. Zu recht.
30. März 2010 (21:45 Uhr)
Missbrauch verjährt nach 10 Jahren. Die Kirche kennt in ihrem Recht auch die Verjährung. Allerdings kann diese aufgehoben werden.
Dies geschah bei dem von fast allen Medien aufgegriffenen Fall des Pater Murphy in den USA. Hier konnte ein innerkirliches Gericht den Fall verhandeln, obwohl er schon verjährt war.
30. März 2010 (22:31 Uhr)
Die Sache ist nicht so einfach. Widerstand gegen eine ausnahmslose Anzeigepflicht kommt auch von (nicht-kirchlichen) Opferschutzgruppen; aktueller Lesetipp z.B. http://www.zartbitter.de. Und wie ich die deutsche Gesetzeslage verstanden habe, stünde eben auch bei einem Missbrauch im Ex-Haus nicht automatisch die Staatsanwaltschaft vor der Tür. Die Träger von Jugendarbeit sind gem. SGB VIII § 8a verpflichtet, die “Kindeswohlgefährdung” so schnell wie möglich abzustellen; das hat Vorrang vor dem der strafrechtlichen Verfolgung (beides kann durchaus im Konflikt zueinander stehen; z.B. wenn ein traumatisiertes Kind in einem Prozess als Zeuge aussagen müsste).
Die Statements aus der Pressekonferenz können übrigens auf der Internetseite des Bistums (www.bistum-trier.de) im Volltext nachgelesen werden – ich hab’ mal einen Short-Link gesetzt: http://bit.ly/drC5RN
(PS: Wie wohl ich hier privat unterwegs bin, weise ich um der Klarheit willen darauf hin, dass ich beim Bistum Trier angestellt bin)
31. März 2010 (23:02 Uhr)
Nun ist Krisenintervention angesagt, die Kirche hat massenweise, zu Recht, Austritte. Aber nur, weil es nun die Medien breittreten, was dieser Machtinstitution Kirche, die sich von unfehlbaren Glaubenssätzen leiten läßt, an den Kragen geht. Ohne Medien wären die Dinge behandelt worden, wie es jahrzehntelang Usus war: unter den Teppich gekehrt mit Einschüchterung von Opfern, die es wagen würden, sich zu wehren.
Wie gesagt, der Presserummel und die Öffentlichkeit erlauben es nun, endlich den Mund aufzumachen.
Hier ist es ähnlich wie bei den Zeugen Jehovas, Mormonen, Neuapostolen etc. – in fast jeder Religionsgemeinschaft geschieht Mißbrauch und wird gedeckelt. Die Muster sind überall diesselben.
Es tut gut, zu sehen, wie die katholische Kirche, die ja in Wirklichkeit predigt, daß alle, die nicht ihrem Katechismus folgen, das “Himmelreich” nicht erben werden (und tatsächlich dann in der Hölle landen!), endlich überführt wird als eine Organisation, die als Ziel genauso ein Machtmonopol verfolgt wie die Scientologen, nur subtiler. Anders ist nicht zu erklären, warum die Kirche es sich erlauben kann, sich dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu entziehen und für ihre Straftäter ein anderes Rechtsmaß fordert.
Das geht mir einfach nicht in meinen kleinbürgerlichen Kopf! Vielleicht “glaube” ich zuwenig??
1. April 2010 (13:23 Uhr)
@Weinert: Ob ein”tramatisiertes Kind als Zeuge aussagen müsste”, das entscheidet immer noch der/die Richter(in). Zu recht.
Das Jugendamt stünde qua Amt vor der Tür. Zu recht.
6. April 2010 (02:35 Uhr)
Schwere Sünder(papst Benedikt) entsetzliche Vergehen (EB Zollistsch) Verräter des Evangeliums (Kardinal Lehmann) usw. kräftige Ausdrücke für ein schändliches Tun. Aber die Täter bleiben im Amt als Piester, wenn auch versetzt, manchmal in Seniorenheim. Ein Priester, der sich verliebt und heiratet wird seines Amtes enthoben. Er ist zwar kein veräter des Evangliums,kein schwerer Sünder, begeht kein entsetzliches Vergehen, sondern verstößt nur gegen ein von Menschen gemachtes Gestz. Aber er muss sein Amt verlassen.
Welch ein Widersinn, welch eine Heuchelei.