Manager muss zahlen

TRIER. Weil er den deutschen Fiskus um rund 670.000 Euro Einnahmen bringen wollte, muss der Angestellte eines luxemburgischen Finanzdienstleisters nun 226.000 Euro Strafe und Auflagen zahlen.

Der Mann war in den vergangenen Jahren fast ausschließlich in Deutschland tätig, versteuerte sein Einkommen aber nicht hierzulande, sondern im benachbarten Großherzogtum, wo er als Angestellter offiziell gemeldet war. Laut Finanzamt hätte er seine in der Bundesrepublik erwirtschafteten Einkünfte auch hier versteuern müssen.

Das tat er nicht, da er offenkundig von den niedrigeren Steuern und Sozialabgaben in Luxemburg profitieren wollte. Erst nach vier Jahren und nur aufgrund einer anonymen Anzeige wurde das Finanzamt Trier auf den Mann aufmerksam. Der muss nun zahlen, und zwar deutlich mehr als die 670.000 Euro, die er dem Finanzamt schuldet. Das Amtsgericht verurteilte den Mann zu 180 Tagessätzen à 700 Euro, also zu insgesamt 126.000 Euro Geldstrafe. Hinzu kommt noch eine Auflage für die ebenfalls per Strafbefehl verhängte Bewährungsstrafe von einem Jahr: Der Manager muss je 50.000 Euro an den Hospizverein Koblenz und die Landeskasse zahlen.

Der Strafbefehl erging bereits am 19. Juli und wurde von dem Angeklagten auch akzeptiert, womit das Urteil rechtskräftig ist. Auf die Frage, weshalb das Amtsgericht das Urteil nicht von sich aus publik machte, erklärte Direktorin Jutta Terner: “Wir möchten niemanden an den Pranger stellen”.

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