Nicht mehr viel übrig von den Anklagepunkten
Als gestern Morgen um kurz nach 11 Uhr die Beweisaufnahme geschlossen und um die Schlussvorträge gebeten wurde, machte sich Hoffnung im Saal breit, dass das zähe Verfahren gegen das NPD-Ratsmitglied Safet Babic und zwei Mitangeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung noch am selben Tage mit einem Urteilsspruch beendet werde könnte. Als drei Stunden später die Staatsanwältin Stephanie Matthies, der Vertreter der Nebenklage und die Rechtsanwälte ihre Plädoyers und die Angeklagten, die sich nach ihren Verteidigern auch noch ausgiebig zu den Vorwürfen und dem Prozess äußerten, ihr letztes Wort gesprochen hatten, teilte der Vorsitzende Richter Armin Hardt mit, dass das Urteil erst am kommenden Mittwoch verkündet werde. Während die Anklage- und die Nebenklagevertretung Freispruch für den Angeklagten A. beantragt haben, fordern sie für Babic und das JU-Mitglied H. eine Bewährungsstrafe von jeweils 15 Monaten.
TRIER. Aus Mangel an Beweisen ist von den Anklagepunkten gegen die drei Männer nicht mehr viel übrig gelieben. Nachdem vor der Hauptverhandlung schon die Anklage gegen Safet Babic wegen Volksverhetzung abgelehnt wurde, hat die 3. Große Strafkammer gestern auch den Vorwurf, gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben, auf Antrag der Staatsanwaltschaft fallengelassen. Diese ist inzwischen auch davon überzeugt, dass er bei der ihm zur Last gelegten gefährlichen Körperverletzung nicht selbst zugeschlagen oder zugetreten hat. Zudem beantragte sie Freispruch für den Angeklagten A.
Gute Stimmung machte sich jedoch vorher schon auf der Anklagebank breit. Der Facharzt Horst van Hees war als Sachverständiger geladen worden, um die Verletzungen des Opfers, das im Mai vergangenen Jahres Wahlplakate der NPD abgerissen haben soll und daraufhin von Rechten im Beisein mindestens von Babic niedergeschlagen wurde, anhand des Entlassungsbriefes des Krankenhauses zu bewerten. Hees kam zum Schluss, dass es sich bei der diagnostizierten Gehirnerschütterung “nur” um eine Schädelprellung gehandelt haben könne, da bei dem Betroffenen die symptomatische Bewusstlosigkeit ausgelieben sei. Allerdings freuten sich Babic und die Mitangeklagten A. und H. weniger für das Opfer. Die “leichten Verletzungen” (Hees) des verprügelten Studenten sahen die Verteidiger und die Angeklagten als Anlass, an dessen Aussagen zu zweifeln.
In den Plädoyers ging es um die Beantwortung der Frage, ob die Tat ein Racheakt gewesen ist, für den der Kreisvorsitzende der NPD ein “Rollkommando” gebildet und “heimtückisch” auf die mutmaßlichen Plakatabreißer gewartet hat, so wie es die Staatsanwältin Stephanie Matthies darlegte. Oder ob lediglich – wie Rechtsanwalt Eike Erdel abschließend ausführte – eine von Babic beabsichtigte Festnahme eskaliert ist, für die er nicht verantwortlich gemacht werden kann.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft und des Nebenklagevertreters haben die Angeklagten keine Befugnis zu einer vorläufigen Festnahme gehabt, da sie die Verdächtigen nicht auf frischer Tat ertappt hatten. H. soll gesehen haben, wie diese zuvor in Trier-Nord von der Polizei festgenommen worden seien. Babic sei bei der späteren Schlägerei zwar nicht tatausführend gewesen, aber die treibende Kraft. Er habe die Idee gehabt und habe deren Umsetzung massiv unterstützt. Weil H. in den Plan eingewilligt und seinen Wagen als Fluchtfahrzeug bereitgestellt habe, sei er nicht nur wegen Beihilfe, sondern wie Babic auch wegen gefährlicher Körperverletzung zu verurteilen.
Der Verteidiger des Stadtratsmitglieds hielt dagegen, dass H. entgegen einer Zeugenaussage nichts von der vorherigen Verhaftung des Tatopfers und seiner beiden Begleiter gewusst habe, und dass der Vorwurf, Babic habe ein “Rollkommando” gebildet, reine Mutmaßung sei, für die es keine Zeugen gebe. Und nur, weil keiner gehört habe, dass sein Mandant durch Rufe beabsichtigt habe, die Aktion zu beenden, heiße dies nicht, dass er es nicht getan habe. “Gewollt war die Festnahme”, so Erdel, “nicht das Schlagen und Treten.”
H.s Anwalt versuchte – wie schon während des gesamten Prozesses – seinen Mandanten aus der rechten Ecke herauszuholen und als integere Person darzustellen, die nur habe helfen wollen. Um dies zu unterstreichen, betonte er mehrmals, dass dieser bis zum Prozess neben seinem Studium als Kirchenmusiker und Chorleiter gearbeitet habe. Allzu distanziert kann H.s Verhältnis zur hiesigen rechten Szene allerdings nicht sein, da das Junge-Union-Mitglied nach eigenen Angaben nicht nur mit seinem Kommilitonen Babic gemeinsam in der Mensa speist und Kinoveranstaltungen besucht, sondern auch schon vor der Tat im Besitz der Handynummer des Mitangeklagten A. und mindestens eines weiteren stadtbekannten Rechtsradikalen war, wie sein Einzelverbindungsnachweis des Tatzeitraums belegt.
Während H. gestern einräumte, am Tatort gewesen zu sein, sein Auto aber nicht verlassen zu haben, gibt es keinen Hinweis darauf, dass auch A., der gerade eine Bewährungsstrafe verbüßt, zu der Gruppe dort gehört hatte. Die Anklagevertretung beantragte deshalb in seinem Fall Freispruch. Für H. und Babic forderte sie eine Freiheitsstrafe von jeweils einem Jahr und drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Die Verteidiger aller Angeklagten plädierten auf Freispruch.
Um 14.30 Uhr, nachdem über drei Stunden lang die Plädoyers gehalten wurden, verkündete der Vorsitzende Richter überraschend, dass ein Urteil erst am kommenden Mittwoch (15 Uhr) verkündet werde. Immerhin kann der Kammer so nicht vorgeworfen werden, eine vorschnelle Entscheidung getroffen zu haben. Gegen Hardt wurden im Laufe des Verfahrens mehrere Befangenheitsanträge gestellt, die jedoch alle abgewiesen wurden. Nicht nur aus diesem Grund hat Babics Anwalt bereits angekündigt, je nach Urteil bis zum Verfassungsgericht gehen zu wollen.
Weiterer Artikel um Thema: “Das wäre ein fatales Signal”.




16. Dezember 2010 (07:21 Uhr)
Der Amtsarzt ist entweder unfähig, oder hat als Sachverständiger bewusst falsch ausgesagt.
Laut ICD 10 (Diagnoseverschlüsselung) ist eine Bewusstlosigkeit nicht zwingend erforderlich bei einer Gehirnerschütterung, nichteinmal bei einem Schädel-Hirn- Trauma. Eine Bewusstlosigkeit ist immer gesondert zu verschlüsseln (S06.7)…
Das Bewusstlosigkeit vorliegen KANN und nicht muss könnte sogar jeder Laie auf Wikipedia nachlesen…
Und so wird nun auf den letzten Drücker die Glaubhaftigkeit des Haupt- Belastungszeugen heruntergespielt. (Der Amtsarzt wurde ja auf Antrag von Babic für den letzten Tag als Sachverständiger geladen) Ein Schelm wer Böses dabei denkt…
16. Dezember 2010 (08:38 Uhr)
Wenn Aussage gegen Aussage steht, ist die Wahrheitsfindung immer schwierig. “Im Zweifel für den Angeklagten” gilt nun einmal für alle, egal aus welcher politischen Ecke, egal ob menschlich sympathisch oder nicht, egal ob Christ oder Moslem oder Atheist, egal ob Deutscher, Bosnier, Australier, was auch immer, egal welche Hautfarbe oder Herkunft.
Und genau das ist es, was einen Rechtsstaat von dem unterscheidet, was die NPD vertritt.
16. Dezember 2010 (09:19 Uhr)
Ihre Darstellung, dass der Angeklagte A. “gerade eine Bewährungsstrafe verbüßt”, ist nicht richtig. Herr A. wurde wegen einer früheren Straftat zu einer Strafe auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit dauert noch an.
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Das Urteil kann noch nicht gesprochen werden, weil gegen einen vom Landgericht Trier – übrigens mit einer höchst bedenklichen Begründung – zurückgewiesenen Befangenheitsantrag (Ablehnungsgesuch) “sofortige Beschwerde” eingelegt wurde. Über diese Beschwerde muss zunächst ein Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz entscheiden. Der Prozess kann also im Falle einer erfolgreichen Beschwerde noch “platzen”.
Anm. d. Red.: Herr A. steht derzeit in der Tat nur unter laufender Bewährung.
Allerdings wurde nicht deshalb noch kein Urteil gesprochen, weil eine sofortige Beschwerde eingelegt wurde – was auch unzulässig wäre, da ein Einwand nur in der Revision geltend gemacht werden kann -, sondern weil – wie dargestellt – sich die Kammer mehr Zeit für die Beratung nehmen wollte.