Das Urteil ist nicht das Ende

Am Mittwochnachmittag wurde gegen Safet Babic und die beiden Mitangeklagten ein Urteil gefällt. Die 3. Große Strafkammer ist nach acht Verhandlungstagen zur Überzeugung gelangt, dass sich der NPD-Funktionär und der Angeklagte H. der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht haben. H. wurde zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à zehn Euro und Babic zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Das 29-jährige Stadtratsmitglied hat bereits angekündigt, mit seinem Anwalt in Revision gehen zu wollen. Der dritte Angeklagte wurde – wie schon von der Staatsanwaltschaft beantragt – freigesprochen.

TRIER. Während die knapp ein Dutzend Medienvertreter und die etwa 50 Besucher mit der Verkündung des Urteils rechneten, sorgte ein weiterer Beweisantrag für eine kurze Überraschung. Auf Antrag von Babics Verteidiger Eike Erdel wurde noch ein Zeuge geladen. Von ihm erhoffte sich der Anwalt eine Aussage darüber, ob H.s BMW beim Eintreffen der Polizei in der Herzogenbuscher Straße noch gesehen wurde. Ein früherer Zeuge hatte im Prozess ausgesagt, dass am Verteilerkreis aus dem Wagen des Mitangeklagten beobachtet worden sei, wie die mutmaßlichen Plakatabreißer festgenommen worden seien.

Dies belastete beide Angeklagten schwer. Schließlich ging es in dem Verfahren um die Frage, ob Babic lediglich von seinem Festnahmerecht Gebrauch machen oder den drei mutmaßlichen Plakatabreißern eine Abrechnung verpassen wollte.

Der letzte Zeuge konnte die Angeklagten jedoch nicht entlasten, da er die Situation am Verteilerkreis nicht mitbekommen hatte. Seine Aussage hatte also keinen entscheidenden Einfluss auf das Urteil. Bevor sich die Kammer zu einer 20-minütigen Beratung zurückzog, sagte Babic abermals, dass er den Vorfall bedauere, und dieser der NPD und ihm geschadet habe. “Mir kann man das Fehlverhalten von anderen Personen jedoch nicht zurechnen.”

Das Gericht sieht das anders. “Für die Kammer steht ein gemeinsamer Tatplan fest”, sagte der Vorsitzende Richter Armin Hardt. Sie ist davon überzeugt, dass Babic von der Festnahme der drei Linken wusste, also kein Festnahmerecht seinerseits mehr bestand, und verurteilte ihn wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten. Zudem müsste er, wenn das Urteil rechtskräftig ist, 400 Euro Schmerzensgeld an das Opfer bezahlen.

Das Urteil liegt am unteren Ende des normalen Strafmaßes. Strafmildernd sei gewesen, dass der NPD-Funktionär nicht vorbestraft sei, eine Provokation vorausgegangen sei, das Opfer nur leichte Verletzungen erlitten habe, Babic nicht selbst geschlagen oder getreten habe und dass ihm – wenn es bei dem Urteil bleibt – ein Ausschlussverfahren aus dem Stadtrat drohe. Strafschärfend habe sich jedoch ausgewirkt, dass er der Chef der Gruppe gewesen sei, die hohe Anzahl der Täter, die er mobilisiert habe, und dass er zur Zeit der Tat für ein öffentliches Amt kandidiert habe.

Der Mitangeklagte H., dessen Beteiligung für Aufsehen gesorgt hat, weil er Mitglied der Jungen Union Koblenz ist, wurde zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt. Bei dem 25-jährigen Jura-Studenten haben laut Hardt die Strafmilderungsgründe überwogen. Die Kammer sieht es als erwiesen an, dass er nur eine untergeordnete Rolle im Tatgeschehen gespielt und auch er das Opfer nicht berührt habe.

“Eine normale Kneipenschlägerei hätten wir an einem Tag verhandelt”, so Hardt. Aber man habe sich eben ein genaues Bild von der Tat machen wollen. “Wir haben eine Entscheidung unabhängig davon getroffen, wen wir vor uns hatten”, sagte der Richter zum Abschluss in Anspielung auf die Befangenheitsanträge gegen ihn. “Wir haben uns frei gemacht von irgendwelchen politischen Hintergründen.”

Diesen Eindruck hatte auch der dritte Angeklagte A., der freigesprochen wurde, da man ihm keine Beteiligung an der Schlägerei nachweisen konnte. Mehrmals im Verfahren lobte er die Objektivität des Richters. Sein Parteifreund hingegen sprach im Anschluss von einem “Skandalurteil”. “Ich habe nicht geschlagen und nicht getreten und werde dennoch verurteilt”, klagte Babic. Er kündigte an, Rechtsmittel dagegen einzulegen.

Dies erwägt auch die Anklagevertretung. “Es hätte mehr sein können”, sagte die Staatsanwältin Stephanie Matthies gegenüber 16vor. Sie hatte eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten, ein Schmerzensgeld von 1000 Euro und 200 Stunden gemeinnützige Arbeit gefordert.

Bliebe es bei der Verurteilung, könnte der Stadtrat Babics Ausschluss beantragen. Allerdings könnte dieser Schuss nach hinten losgehen, worauf das NPD-Ratsmitglied selbst verweist: “Andere Ausschlussverfahren haben gezeigt, dass man damit Märtyer schafft.”

Weiterer Artikel zum Thema: “Nicht mehr viel übrig von den Anklagepunkten.

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4 Leserbriefe | RSS-Abo

  1. reko schreibt:

    Das ist ja erfreulich.Hoffentlich hält das urteil.

  2. RO schreibt:

    “NPD-Ratsmitglied selbst verweist: “Andere Ausschlussverfahren haben gezeigt, dass man damit Märtyer schafft.”” – da überschätzt sich Babic m.E. massiv: nachrücken wird nämlich wohl ein namenloser Altnazi, der an rhetorischen Fähigkeiten kaum noch zu unterbieten sein wird und damit die Präsenz der NPD im Stadtrat noch irrelevanter wird (immerhin bringt Babic selbst kaum eigene Anträge ein).

  3. Philipp schreibt:

    Und in Ergänzung zu RO möchte ich anmerken, dass es mir einigermaßen egal ist, ob nun das jetzige oder ein anderes Rumpelstilzchen im Rat sitzt. NPD ist NPD, die Person ist nachrangig.

  4. RO schreibt:

    @Philipp: das stimmt wohl. Nazi im Stadtrat bleibt Nazi im Stadtrat. Trotzdem macht es einen Unterschied, ob ein Safet Babic – der nun einmal weiß, wie man provoziert und wie man nach außen auftreten kann – oder etwa ein Gerd S., der Schwierigkeiten hat, sich öffentlichkeitswirksam zu artikulieren, da sitzt und eigentlich im Geschehen des Stadtrates unterzugehen droht.
    Natürlich haben beide die gleiche menschenverachtende Einstellung – und da ist es in der Tat zweit- oder gar drittrangig, wer da sitzt – aber die Außenwirkung kann stark variieren.

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