Rathaus droht Feuerwehrmann

TRIER. Die Stadt Trier hat dem Vizechef der Deutschen Feuerwehrgewerkschaft (DFeuG) mit einem Disziplinarverfahren gedroht. Der Oberbrandmeister klagt vor dem Verwaltungsgericht auf Nachzahlung von Überstunden.

Am vergangenen Dienstag hatte 16vor erstmals über die Klage berichtet. Dass sich Jürgen Ihl im Gespräch mit uns über seinen Rechtsstreit äußerte, könnte für ihn nun Konsequenzen nach sich ziehen.

Der Beamte verlangt von der Stadt einen Ausgleich für Überstunden aus den Jahren 2002 bis 2006. Der Oberbrandmeister klagt nach eigener Darstellung auch stellvertretend für seine Kollegen, denn wie das Rathaus in der vergangenen Woche bestätigte, könnten eventuell bis zu 100 Trierer Feuerwehrmänner ebenfalls Ansprüche geltend machen. Die Forderungen des Klägers hingegen entbehrten jeder Grundlage, erklärte die Stadt bei gleicher Gelegenheit.

Nun droht sie Ihl mit einem Disziplinarverfahren. Es sei zwar “das gute Recht” des Beamten, den Rechtsweg zu beschreiten, erklärte Sprecher Ralf Frühauf am Dienstag, doch prüfe man, ob Dienstpflichten verletzt wurden, indem Ihl den Rechtsstreit öffentlich machte. Von einem Maulkorb könne indes nicht die Rede, denn man habe es in das Ermessen Ihls gestellt, ob er sich weiterhin öffentlich zu seiner Klage äußern wolle, so die Version der Verwaltung.

Der Bundesvorsitzende der DFeuG, Ingo Schäfer, ist empört über das Verhalten des Stadt. “Ich weiß nicht, was die für ein Riesenfass aufmachen wollen”, erklärte der Solinger Feuerwehrmann. Er erwarte nun von seinen Kollegen vor Ort, dass diese sich mit dem Oberbrandmeister solidarisch erklärten, schließlich klage dieser auch stellvertretend für sie. Ihl habe “keinerlei Interna preisgegeben”, sondern lediglich auf mögliche Konsequenzen eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts hingewiesen.

Die Leipziger Richter hatten Ende September entschieden, dass Feuerwehrbeamten, die bis 2006 über die laut EU-Recht maximal erlaubte wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden hinaus zum Einsatz kamen, ein voller Ausgleich gewährt werden muss. Auf einige Kommunen könnten deshalb Nachzahlungen in Millionenhöhe zukommen, und auch in Trier kalkuliert man für den “worst case” mit bis zu 800.000 Euro.

Schäfer appellierte an die Verantwortlichen in der Trierer Stadtverwaltung, gemeinsam nach einer “fairen Lösung” zu suchen und auf Drohungen zu verzichten. In Köln einigte sich das Rathaus bereits Anfang 2010, also noch vor dem Leipziger Urteil, auf einen Vergleich. Rund 860 Feuerwehrbeamte und Pensionäre erhielten daraufhin Nachzahlungen in einer Gesamthöhe von mehr als sieben Millionen Euro.

Weitere Informationen zum Thema: Stadt Trier soll Tausende Überstunden nachzahlen und Stadt plant für “worst case”

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6 Leserbriefe | RSS-Abo

  1. Ingmar Sörensen schreibt:

    Vermutlich kapieren es manche erst dann, was die Feuerwehrleute so leisten, wenn es bei ihnen mal brennt und die Feuerwehr eben nicht anrückt, weil sie keinen Dienst mehr hat. Alles nur theoretisch.
    Trotzdem ist es einfach schräg, dass man geleistete Arbeit scheinbar nicht vergüten möchte. Ganz nach dem Motto “es hat dich ja niemand zu den Überstunden gezwungen”.

    Natürlich fehlt es Trier hinten und vorne an Geld, aber erbrachte Leistung soll auch bezahlt werden.

  2. Sven Teuber schreibt:

    Da bin ich ja mal gespannt, was wir als SPD Fraktion im Stadtrat auf unsere Anfrage hierzu für eine Antwort bekommen. Ich finde, dass die Feuerwehrleute ein Recht auf eine faire Behandlung und eine Antwort haben. Einigen wird man sich ja ohnehin müssen. Denn Mehrarbeit findet ja auch zum Wohle der Stadt statt und gehört damit auch wertgeschätzt.

    Sven Teuber, SPD Fraktionsvorsitzender

  3. Sascha Settegast schreibt:

    Für mich klingt dieses Disziplinarverfahren nach einer ziemlich offenkundigen Einschüchterungstaktik. Sollte dem so sein, ist das moralisch äußert fragwürdig.

    Ich kann mich ansonsten nur meinen beiden Vorrednern anschließen.

  4. Hanspitt Weiler schreibt:

    Ich denke, einen fairen Zahlungsausgleich für die erbrachten Überstunden der Feuerwehrleute zweifelt selbst die Verwaltung nicht an. Es geht es wie so oft im Leben mehr um das Wie und nicht um das Was. Und da ist es auch legitim das die Verwaltung prüft ob mit der Veröffentlichung eines drohenden Rechtsstreits ein Beamter der Stadt Trier Dienstpflichten verletzt hat.

  5. Toni Raskopp schreibt:

    SUPER, SPD, danke Herr Teuber!

    Endlich mal eine Trierer Stadtratsfraktion, die sich zu ihrer Feuerwehr bekennt, denn:

    Der Dienstherr, der Gesetzestreue verlangt, muss sich auch selbst an das Recht halten!

    Und außerdem:

    Zum Ausgleich dieses Rechtsverstoßes steht den Klägern nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ein Anspruch auf angemessenen Freizeitausgleich zu.

    Zwingende dienstliche Belange wie die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft zwingen viele Kommunnen zu einem monotären Ausgleich!

    Und außerdem:

    § 37 Beamtenstatusgesetz
    Verschwiegenheitspflicht

    (1) Beamtinnen und Beamte haben über die ihnen bei oder bei Gelegenheit ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt auch über den Bereich eines Dienstherrn hinaus sowie nach Beendigung des Beamtenverhältnisses.

    (2) Absatz 1 gilt nicht, soweit
    1. Mitteilungen im dienstlichen Verkehr geboten sind, und
    2. Tatsachen mitgeteilt werden, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen;

    Und nichts anderes wurde von dem Kollegen Ihl gemacht! Er hat Tatsachen mitgeteilt, die offenkundig sind und nach ihrer Bedeutung keiner Geheimhaltung bedürfen.

    Toni Raskopp, Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft, Landesvorsitzender

  6. Uwe Poetting schreibt:

    Dies ist offensichtlich das typische Verhalten der Leitenden Damen und Herren im Öffentlichen Dienst, insbesondere gewählter Politiker.
    Anstatt sich an geltendes Recht zu halten, wird mit Repressalien gedroht.
    Und das Alles unter dem Deckmantel des Beamtenrecht,
    das Arbeitsrecht gilt ja nicht für Beamte.
    Friedrich der Große hätte solche Beamte zum T….. gejagt.

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